FR

SV17: notwendiger Kompromiss mit klarem Auftrag an die Kantone

28. September 2018 – Der Schweizerische Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) begrüssen, dass das Parlament die Steuervorlage 17 heute verabschiedet hat. Besonders erfreulich ist aus städtischer Sicht die Aufnahme einer verbindlich formulierten Gemeindeklausel. Die Vorlage wird auf kommunaler Ebene allerdings zum Teil erhebliche Steuerausfälle verursachen. Der Städteverband und die KSFD werden ein allfälliges Referendum aber nicht unterstützen, denn die Reform ist dringend und unumgänglich.

Der Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass das Parlament mit der heutigen Verabschiedung der Steuervorlage 17 den ehrgeizigen Zeitplan des Bundesrates eingehalten hat. Die Reform ist zum jetzigen Zeitpunkt notwendig und dringend. Und sie erfordert Kompromisse von allen Seiten. 

 

Steuerausfälle auf kommunaler Ebene

Die Steuervorlage 17 trägt den städtischen Anliegen besser Rechnung als die Unternehmenssteuerreform III. Verbunden mit den kantonalen Gewinnsteuersenkungen wird sie dennoch zu erheblichen Steuerausfällen für zahlreiche Städte und Gemeinden führen, zumal auch die neuen Abzüge wie Patentbox oder Forschung und Entwicklung relativ grosszügig ausgestaltet sind. Die Mitglieder des Städteverbands und der KSFD sind von der Reform allerdings unterschiedlich betroffen. Entscheidend sind nun nicht zuletzt die kantonalen Umsetzungsvorlagen. 

 

Klarer politischer Auftrag an die Kantone

Die Kantone sind aufgefordert, die Reform gemeinsam mit Städten und Gemeinden verträglich und massvoll umzusetzen. Der Städteverband und die KSFD sind erfreut, dass das Parlament der von ihnen geforderten Verschärfung der Gemeindeklausel zugestimmt und damit einen klaren politischen Auftrag an die Kantone formuliert hat, Städte und Gemeinden für ihre Steuerausfälle angemessen zu entschädigen.

 

Das Fazit zur Steuervorlage 17 fällt aus städtischer Sicht je nach Betroffenheit unterschiedlich aus. Der Städteverband und die KSFD werden die Umsetzung in den Kantonen genau verfolgen. Sie werden aber ein allfälliges Referendum aufgrund einer Gesamtabwägung und angesichts der Dringlichkeit der Reform sowie ihrer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort nicht unterstützen.

Kontakt
-
Daniel Leupi, Finanzdirektor Stadt Zürich
  ·  
+41 78 739 78 16
  ·  
info@aegerter-holz.ch