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Reformbedarf bei den Regeln für die neue urbane Logistik

27. November 2019 – Die Städte haben beim Management des Transports, des Umschlags und der Lagerung von Waren beschränkte Handlungsspielräume. Sie können diese aber besser nutzen. Der Bund ist gehalten, Strassenverkehrsvorschriften anzupassen, damit sie emissionsarme Lieferfahrzeuge nicht länger ausbremsen. Das geht aus der Studie zu «städtischen Handlungsfeldern in der urbanen Logistik» hervor, welche die Städtekonferenz Mobilität (SKM) in Auftrag gegeben hat.

Der wachsende Versandhandel, vermehrte Hauslieferungen, die zunehmende Dichte in den Städten und der Klimawandel rufen nach konzeptionellen Ansätzen für das Management des Güterverkehrs in Städten und Agglomerationen. Es braucht deshalb qualifizierte Überlegungen, wie die Städte der Zunahme der Warenströme auf der letzten Meile gerecht werden wollen.

 

Wie also gelingt es, die Warenströme geeignet zu bündeln und Umlade-Stationen an den passenden Orten bereitzustellen? Kooperationen mit den Kantonen und der Logistikbranche drängen sich auf. Die Kantone können durch Richtplaneinträge geeignete Flächen sichern. Die Logistikbranche kennt die Bedürfnisse ihrer Kunden und verfügt über erste Erfahrungen mit Modellen, die zwischen der Anlieferung im grossen Stil in die jeweiligen Stadtregionen und der Feinverteilung in den dicht bebauten Gebieten einen Fahrzeugwechsel vorsehen. Noch nicht absehbar ist, was sich konzeptionell durchsetzen wird – ob eher zentrumsnahe grosse Warenverkehrs-Hubs oder eher dezentrale kleine Umlade-Punkte in verschiedenen Teilen der Agglomerationen.

 

Zeitfenster für Anlieferung gewinnen an Bedeutung

Luca Olivieri, Projektleiter Güterverkehr beim Kanton Basel-Stadt, der seit 2016 über ein Logistikkonzept verfügt, beleuchtete am Herbstforum der Städtekonferenz Mobilität die Aspekte der Zulassung und Regulierung stadtverträglicher Lieferfahrzeuge wie emissionsarme Lieferwagen. Sie könnten privilegiert werden, indem ihnen grössere Zeitfenster für die Belieferung der Innenstadt oder anderer für den Lieferverkehr beschränkter Zonen zugestanden werden. 

 

Angemessene Zeitfenster für den Lieferverkehr gewinnen an Bedeutung, weil im Paketzustellverkehr und bei den Lieferwagen eine anhaltend hohe Zunahme erwartet wird. Der Handlungsspielraum bei der zeitlichen Limitierung der Lieferwagenfahrten ist aber begrenzt. Insbesondere sind die Fahrzeuge jener 190 Transportunternehmen, die beim Bund als Postdienste registriert sind, davon nicht betroffen. Hier besteht Bedarf nach einer spezifischeren und praxistauglicheren Zufahrtsberechtigung für Kurier-, Express- und Paketdienste. 

 

Der Kanton Basel-Stadt beabsichtigt ausserdem die Ausweitung des Cargovelo-Verkehrs.  Allerdings dürfen Cargovelos hierzulande - im Gegensatz zur EU - nicht oder nur mit einer Sonderbewilligung verkehren, obwohl sie die in der Schweiz zulässigen Masse nur geringfügig überschreiten. Auch hier besteht Reformbedarf. 

 

Wünsche an den Bund

Der Bund ist gehalten, Strassenverkehrsvorschriften anzupassen, damit emissionsarme Lieferfahrzeuge nicht länger ausgebremst werden. Die Städtekonferenz Mobilität leitet aus der Studie folgende Wünsche ab: 

  • Schliessen von Datenlücken im Bereich des nationalen Strassengüterverkehrs (z.B. Anteil Fahrleistungen nach Warengruppen und Strassenkategorien für Strassengüterfahrzeuge unter 3,5 Tonnen)
  • Prüfung und Erstellung von rechtlichen Grundlagen zur Einführung von leistungsabhängigen Abgaben und für Umweltzonen
  • Prüfung von erleichterten Zulassungen bzw. Förderung von emissionsarmen City-Logistik-Fahrzeugen (Grundlage Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, VTS), zum Beispiel mehr als 200 Kilogramm schwere oder über ein Meter breite Cargovelos
  • Spezifizierung einer praxistauglichen und zukunftsfähigen Zufahrtsberechtigung für Post- und Paketdienste
  • Erhebung und Offenlegung von Daten zu bestehenden Güterverkehrsanlagen, zum Beispiel privater Anschlussgleise.
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