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Ja zur Änderung des Strafrechts und Stimmfreigabe zur Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»

13. Dezember 2019 – Der Vorstand des Schweizerischen Städteverbandes (SSV) empfiehlt im Hinblick auf die eidgenössische Abstimmung vom 9. Februar 2020 ein Ja zur Ausweitung des Diskriminierungsverbots aufgrund der sexuellen Orientierung. Bei der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» ist die Situation in den Städten und städtischen Gemeinden unterschiedlich; der SSV-Vorstand hat deshalb Stimmfreigabe beschlossen und empfiehlt seinen Mitgliedern, sich gemäss ihrer Betroffenheit zu dieser Vorlage zu äussern.

Ein wesentlicher Bestandteil des städtischen Zusammenlebens ist die Toleranz gegenüber und der respektvolle Umgang von Menschen mit unterschiedlichen Lebensformen. Für den Vorstand des Städteverbandes dürfen Menschen nicht diskriminiert werden, unabhängig davon, welcher sexueller Orientierung sie nachleben. Der Städteverband unterstützt deshalb den verstärkten Schutz gegenüber herabsetzender und diskriminierender Äusserungen und empfiehlt ein Ja zur Anpassung der entsprechenden Bestimmungen im Strafrecht.

 

Wer heute in der Schweiz zu Hass und Hetze gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle als gesamte Gruppe aufruft oder diese Personen diskriminiert, kann dafür nicht belangt werden. Durch die Erweiterung des Strafartikels gegen Rassendiskriminierung um das Kriterium «sexuelle Orientierung» wird es möglich, Hetze gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle zu bekämpfen – so wie bereits heute nicht zu Hass aufgrund der Religion oder der Hautfarbe aufgerufen werden darf.

 

Unterschiedliche Situation auf dem Wohnungsmarkt

Die Wohnungspolitik ist für Städte und städtische Gemeinden ein ausgesprochen wichtiges Thema, in vielen städtischen Gebieten bleibt bezahlbarer Wohnraum ein drängendes Problem. Vielerorts wurden wohnungspolitische Volksinitiativen ergriffen und zahlreiche Mitglieder des Städteverbands fördern den gemeinnützigen Wohnungsbau, um für alle Bevölkerungsgruppen guten und erschwinglichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Städteverband hat sich denn auch für die Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus stark gemacht.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand des Städteverbandes grosse Sympathien für die Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, wie sie die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» fordert. Gleichzeitig stellt er fest, dass sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt und die Bedürfnisse der Städte und städtischen Gemeinden durchaus unterschiedlich präsentieren. Vor diesem Hintergrund ist die Vorgabe, dass schweizweit 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen gemeinnützig erstellt werden müssten, zu generell und trägt auch den föderalistischen Zuständigkeiten zu wenig Rechnung.

 

Der Vorstand beschloss deshalb Stimmfreigabe und empfiehlt seinen Mitgliedern, ihre spezifischen wohnungspolitischen Anliegen zu vertreten. Mit dieser Position ist auch die Aufforderung verbunden, dass der Bund und die bundesnahen Betriebe mit ihren oft zentrumsnahen, grossen und für die Stadtentwicklung prägenden Arealen die Anliegen der jeweiligen Städte berücksichtigen.

Kontakt
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Sami Kanaan, Stadtrat Genf, Vizepräsident Schweizerischer Städteverband
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