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Nein zur Begrenzungsinitiative und zu höheren Kinderabzügen, Ja zum Vaterschaftsurlaub

19. Juni 2020 – Stabile und zukunftsfähige Beziehungen mit der EU sind für die Schweizer Städte von grösster Bedeutung. Der Vorstand des Schweizerischen Städteverbandes empfiehlt deshalb im Hinblick auf die eidgenössische Abstimmung vom 27. September 2020 ein Nein zur Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung» (Begrenzungs-/Kündigungsinitiative). Ebenfalls ablehnend steht er höheren Kinderabzügen gegenüber. Für den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub» hat er hingegen die Ja-Parole beschlossen.

Die Personenfreizügigkeit hat die Wirtschaftskraft der Schweizer Städte gestärkt, die soziale Vielfalt erhöht und die Forschung und Innovation gefördert. Zu diesem Schluss kam 2015 eine Studie zu den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Zuwanderung auf die Städte. Gleichzeitig zeigte die Studie auf, dass die mit der Zuwanderung einhergehenden Herausforderungen bewältigbar sind. Vor diesem Hintergrund sind stabile und zukunftsfähige Beziehungen mit der EU für die Städte von grösster Bedeutung. Der Vorstand des Städteverbandes lehnt deshalb die Begrenzungsinitiative, auch bekannt als Kündigungsinitiative, klar ab. Das Volksbegehren wendet sich explizit gegen die Personenfreizügigkeit und nimmt dabei auch den Wegfall der übrigen Abkommen mit der EU (Luftverkehr, Landverkehr, technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft und Forschung) in Kauf. Gleichzeitig fordert der Städteverband Bundesrat und Parlament auf, die offenen Fragen bezüglich des institutionellen Abkommens (flankierende Massnahmen, Unionsbürgerrichtlinie, staatliche Beihilfen) rasch mit der EU zu klären und den bilateralen Beziehungen Schweiz-EU eine Zukunftsperspektive zu geben.

 

Zu hohe Steuerausfälle und ungleiche Entlastung mit höheren Kinderabzügen

Auch zu höheren Steuerabzügen bei den Drittbetreuungskosten für Kinder hat der Vorstand des Städteverbandes die Nein-Parole gefasst. Das ursprüngliche Ziel der Vorlagen, die Abzüge für die Kosten der familienexternen Kinderbetreuung zu erhöhen, hatte der Städteverband unterstützt. Die nachträglich und ohne Vernehmlassung vom Parlament eingefügte Erhöhung der allgemeinen Kinderabzüge geht nun aber zu weit. Die Steuerausfälle steigen von 10 auf 350 Millionen Franken, davon ca. 70 Millionen Franken bei den Kantonen, wodurch auch die städtischen Finanzen betroffen sein dürften. Dazu kommt, dass rund die Hälfte der Familien nicht entlastet wird und der grösste Teil der Entlastung (ca. 250 Millionen Franken) bei Familien mit Netto-Haushaltseinkommen über 150'000 Franken anfällt. Für eine solche Entlastung besteht keine soziale Notwendigkeit und es sind auch keine positiven Auswirkungen auf die städtischen Finanzen zu erwarten.

 

Ja zu zwei Wochen Vaterschaftsurlaub

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt im Interesse der Städte. Deshalb hat der Städteverband den Gegenvorschlag zur Volksinitiative für einen Vaterschaftsurlaub bereits in der Vernehmlassung begrüsst. Zahlreiche Städte kennen für ihre Angestellten bereits heute grosszügigere Regelungen im Umfang von 15 bis 20 Tagen und machen damit gute Erfahrungen. Die zu erwartenden Folgen für die Wirtschaft werden allgemein als verträglich eingeschätzt. Aus diesen Gründen hat der Vorstand die Ja-Parole beschlossen.

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Sami Kanaan, Stadtrat Genf, Vizepräsident Schweizerischer Städteverband
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