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Steuervorlage 17 nur mit Städten und Gemeinden: Die Stossrichtung stimmt

1. Juni 2017 – Für den Schweizerischen Städteverband (SSV) und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (KSFD) stimmt die Richtung der vorgeschlagenen Eckpunkte der Steuervorlage 17 (SV17) im Wesentlichen. Die Ziele der Akzeptanz, der Standortattraktivität für Unternehmen und der steuerlichen Ergiebigkeit sind in einem besseren Gleichgewicht als bei der ursprünglichen Vorlage. Städte und Gemeinden sollen berücksichtigt werden, und die Vorlage soll rasch ans Parlament gehen.

Aus Sicht des SSV und der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren bilden die heute an der Medienkonferenz des Steuerungsorgans von Bund und Kantonen bekanntgegebenen Eckpunkte für die Steuervorlage 17 (SV17) eine gute Grundlage für die Reform der Unternehmensbesteuerung. Positiv ist, dass Städte und Gemeinden diesmal eng in die Erarbeitung einbezogen wurden, sie haben sich sehr stark engagiert und so entscheidend zur raschen Definition der Eckpunkte beigetragen.


Zentrale Forderungen aufgenommen

Verschiedene zentrale Forderungen des SSV wurden nun aufgenommen: Im Bundesgesetz soll die unverzichtbare Kompensation der Städte und Gemeinden für ihre Steuerausfälle festgehalten werden, und der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer soll dazu von 17 auf 21.2 % erhöht werden. Die Ziele der Reform – internationale Akzeptanz, attraktiver Unternehmensstandort und steuerliche Ergiebigkeit – stehen nun in einem ausgewogeneren Verhältnis. Auch die Auswirkungen der steuerpolitischen Instrumente sind klarer abschätzbar, die Vorgaben für die Patentbox sind enger gefasst und sollen gesetzlich verankert werden. Zudem wird die Gegenfinanzierung der Vorlage gestärkt. Die SV17 gibt es nur mit Städten und Gemeinden. Offenbar ist diese Botschaft bei Bund und Kantonen angekommen.


Umsetzung in den Kantonen entscheidend

Dass die Vorlage nun rasch ans Parlament geht, ist ebenso wichtig, wie dass vor dem Entscheid Transparenz über die Umsetzung in den Kantonen geschaffen wird. Diese Umsetzung muss klar ersichtlich machen, dass die Situation der Städte und Gemeinden angemessen berücksichtigt wird. Erst so wird eine Gesamtbeurteilung der Reform definitiv möglich.

Die Vorstände von SSV und KSFD werden sich an ihrer je nächsten Sitzung mit der Vorlage des Bundesrates befassen.

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