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Unterirdischer Gütertransport: «Ja, aber…»

20. September 2021 – Der Städteverband begrüsst im Grundsatz das Bundesgesetz zum unterirdischen Gütertransport, das der Nationalrat beschlossen hat. Voraussetzung ist für ihn jedoch, dass unterirdische Transportkanäle auch bei ihren Schnittstellen zur Oberfläche zu weniger statt zu mehr Verkehr führen. Es braucht diesbezüglich verbindliche Bestimmungen auf Bundes- und gegebenenfalls auch auf Kantonsebene.

Mit der im Nationalrat behandelten Vorlage will der Bund einen gesetzlichen Rahmen für künftige Formen des unterirdischen Gütertransports schaffen. Dabei geht es namentlich auch um eine Grundlage für das seit einigen Jahren diskutierte Projekt «Cargo sous terrain». Der Nationalrat hatte das Geschäft wie der Ständerat im Wesentlichen gutgeheissen. Noch bestehen Differenzen; die Vorlage geht zurück in die kleine Kammer.

 

Der Städteverband verschliesst sich dem Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport nicht. Er ist aber zwingend an flächeneffizienten Lösungen orientiert. Unterirdische Güteranlagen sind aber nur dann sinnvoll, wenn sie zu weniger und nicht zu mehr Verkehr auf den Strassen der Städte und Agglomerationen führen.

 

Kantone sind gefordert

In der aktuellen Vorlage fehlt der gesetzliche Rahmen, um diese Problematik verbindlich zu regeln. Der Städteverband setzt sich weiterhin für die Flächeneffizienz im unterirdischen Gütertransport ein. Entsprechende Regelungen kann der Bundesrat per Verordnungen erlassen. Zudem sind die Kantone in der Umsetzungsgesetzgebung gefordert.

 

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