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Die Städte wollen bessere und sichere Velowege

28. September 2021 – Velowege sollen besser und sicherer werden, lautet das Ziel des neuen Veloweggesetzes. Die Umsetzung des Gegenentwurfs der Velo-Initiative, dem die Stimmbevölkerung 2018 zustimmte, wird aktuell im Parlament verhandelt. Der Städteverband steht hinter der Vorlage, die ganzheitliche Velowegnetze fördert. In den dichten Räumen der Städte muss aber berücksichtigt werden, dass die Flächen knapp sind.

Im Herbst 2018 hatte die Schweizer Stimmbevölkerung Ja zum Bundesbeschluss über die Velowege gesagt, im Mai 2020 verabschiedete der Bundesrat mit der Botschaft zum neuen Veloweggesetz die Umsetzungsgesetzgebung. Nun hat sich in der Herbstsession der Ständerat mit der Vorlage beschäftigt und ist dem Bundesrat weitgehend gefolgt. Dies ist für den Städteverband ein positives Zeichen.

 

Entflechtung der Verkehrsträger

Der 2018 in der Abstimmung angenommene Verfassungsartikel verlangt, dass der Bund die Kantone dabei unterstützt, ein gutes und sicheres Velowegnetz zu gestalten. Der Verkehr soll entflechtet, Auto-, Velo- und Fussverkehr besser getrennt und somit Unfälle vermieden werden. Diese Vorgaben werden nun im vorliegenden Veloweggesetz umgesetzt. Dieses sieht vor, dass die Kantone zur Planung und Verwirklichung von Velowegnetzen verpflichtet werden können. Es enthält Qualitätsziele, ohne aber den Umsetzungsspielraum der Städte, der Gemeinden und der Kantone einzuschränken.

 

Ferner verlangt der Gesetzesentwurf, dass die Velowegnetze ersetzt werden müssen, wenn sie die Anforderungen an die Sicherheit und die Attraktivität nicht mehr erfüllen. Es lässt aber den Kantonen die Möglichkeit offen, Ausnahmen vorzusehen.

 

Das Velo ist tragende Säule der Mobilität

Der Schweizer Städteverband begrüsst, dass der Bundesrat ein eigenständiges Gesetz vorschlägt, und dass Kantone und Gemeinden verpflichtet werden, taugliche Velowegnetze zu realisieren. Denn die Städte verstehen das Velo neben dem Fussverkehr und dem öffentlichen Verkehr als eine der tragenden Säule einer Mobilität, die durch ihre Umweltfreundlichkeit dem Klimawandel entgegenwirkt und durch den geringen Platzbedarf dem haushälterischen Umgang mit dem Boden sowie der immer höheren Dichte von Bauten und Menschen in den Stadtregionen unseres Landes Rechnung trägt.

 

Der Veloverkehr kann zusätzlich an Attraktivität gewinnen, wenn die Infrastrukturen zwischen Stadtzentren, Quartieren und den umliegenden Gemeinden der Kernagglomerationen einladend und sicher gestaltet werden. Mit dem Aufkommen der E-Bikes absolvieren ausserdem viele Fahrerinnen und Fahrer grössere Distanzen auf zwei Rädern.

 

Planungspflicht und Qualitätsziele im Sinne der Städte

So ist für den Städteverband ist besonders wichtig, dass die Velowege in der Summe ein stimmiges Netz von Routen bilden, welche die verschiedenen Pole in den Städten und Agglomerationen möglichst direkt miteinander verbinden. Denn abrupt endende Velowege bergen eine grosse Unfallgefahr. Die Städte unterstützen deshalb die vorgesehene Planungsplicht. Diese verlangt, dass die Pläne behördenverbindlich sind. Sie stehen auch hinter folgenden Qualitätsziele, die das Velowegnetz erfüllen sollen: zusammenhängend, direkt, sicher, homogen, attraktiv.

 

Knappe und wertvolle Flächen

Ebenso zentral für den Städteverband ist die Berücksichtigung der knappen Flächen in den engen Strassenräumen der Städte und Agglomerationen. Die Städte sind nur selten in der Lage, neue Flächen für den Verkehr, also auch für Velowege, zu schaffen. Das heisst, es gibt in den Städten grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um das vorgesehene Gesetz zu vollziehen:

  1. Durchgehende, direkte und sichere Velorouten nur für Velos auf Flächen, die heute primär oder ausschliesslich allen Verkehrsträgern offenstehen.
  2. Dort, wo sich Velos und motorisierter Individualverkehr den knappen Verkehrsraum weiterhin teilen müssen, sind die Rahmenbedingungen so anzupassen, dass Velofahrerinnen und -fahrer die Chance haben, sich auf Augenhöhe mit den anderen Verkehrsteilnehmenden, und dadurch sicher, zu bewegen. Ein Schlüssel dazu ist die Reduktion der Höchstgeschwindigkeiten auf den betroffenen Strassen.

Deshalb setzt sich der Städteverband in der parlamentarischen Diskussion dafür ein, dass dort, wo sich die Velos und der motorisierte Individualverkehr nicht genügend entflechten lassen, eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Dies erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Der Ständerat wollte davon nichts wissen; der Städteverband wird sich nun auch in der Debatte im Nationalrat für dieses Anliegen einsetzen. Das Gesamturteil der Vorlage durch den Städteverband fällt dennoch sehr positiv aus.

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