FR

Weiterhin Unterstützung für den Ortsverkehr nötig

23. November 2021 – Wegen der Corona-Pandemie hat der ÖV auch im laufenden Jahr deutlich weniger Passagierzahlen und Einnahmen verzeichnet. Der Städteverband setzt sich deshalb mit Nachdruck dafür ein, dass sich der Bund an der Entschädigung der städtischen Verkehrsbetriebe ebenfalls beteiligt. Der Bundesrat schlägt dies – entgegen den ersten Absichten – in einem zweiten Massnahmepaket vor, über welches das Parlament in der kommenden Wintersession befindet.

Der Bundesrat hat am 3. November das «Zweite Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise» vorgelegt, womit die Geltungsdauer diverser Unterstützungsmassnahmen des Bundes nun auch für das Jahr 2021 verlängert werden soll. Entgegen seinen ersten Absichten in der Vernehmlassungsvorlage, in der er den Ortsverkehr ausklammerte, schlägt er in der Botschaft vor, nun auch städtische Verkehrsbetriebe finanziell zu unterstützen – so wie der Bund das bereits im letzten Jahr getan hat. Die Vorlage kommt in der Wintersession in die Räte. Der Städteverband wird sich für die Unterstützung der lokalen Verkehrsbetriebe einsetzen.

 

Bund beteiligte sich 2020 zu einem Drittel

Im September 2020 hatte das Parlament dem dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise zugestimmt. Es verabschiedete ein Paket, das den ÖV insgesamt mit 900 Millionen Franken entschädigte. Im Ortsverkehr, der vor allem die Städte betrifft, übernahm der Bund ein Drittel der Ausfälle, rund 150 Millionen Franken. Den Rest steuerten die Kantone und Gemeinden paritätisch bei. Diese Unterstützung galt jedoch nur für das Kalenderjahr 2020, da Bund und Parlament damals davon ausgingen, dass sich die Pandemie so abschwächen wird, dass der ÖV 2021 nicht mehr entschädigt werden muss.

 

Auch in einer Krise Teil der Grundversorgung

Bekanntlich kam es anders. Auch 2021 gab es einschneidende Massnahmen: Das vor allem in den ersten Monaten des Jahres weitverbreitete Homeoffice liess die Pendlerzahlen sinken, der Ausfall von Grossanlässen, kulturellen Veranstaltungen und weitere Einschränkungen sorgten für einen Nachfrageeinbruch im Freizeitverkehr. Auch der kaum mehr existente städtische Tourismus wirkte sich negativ auf die Transportunternehmen aus. Gleichzeitig gehört die Mobilität aber zur Grundversorgung: Personen, die in systemrelevanten Bereichen arbeiten, wie z.B. Angestellte von Spitälern, Lebensmittelläden oder Logistikunternehmen, brauchen den ÖV, um zur Arbeit zu gelangen. Diese Grundversorgung muss auch während einer Pandemie sichergestellt sein.

 

In Anbetracht dieser Tatsachen ist es nur konsequent, dass der Orts- bzw. Stadtverkehr auch für das laufende Jahr Entschädigungen vom Bund erhält. Dieser Ansicht waren bereits die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) aus beiden Kammern, welche diverse Motionen einreichten, die ebendies verlangten. Das Parlament überwies die Vorstösse, worauf der Bundesrat die Vorlage erarbeitete. Erstaunlicher- und unverständlicherweise verzichtete dieser aber zunächst auf die Unterstützung für den Ortsverkehr. Er schwenkte erst um, nachdem im Vernehmlassungsverfahren, auch vom Städteverband, Kritik laut wurde – «überdurchschnittlich klar», wie es in der Botschaft heisst.

 

Paritätische Aufteilung ist gerechtfertigt

Das zweite Massnahmepaket des Bundesrates sieht nun vor, dass neben dem Ortsverkehr der regionale Personen-, Schienengüter- und Fernverkehr sowie der touristische Verkehr unterstützt werden sollen. Für den Ortsverkehr soll wie schon im Vorjahr ein Drittel der krisenbedingten finanziellen Verluste abgegolten werden. Der Städteverband hat sich dafür eingesetzt. Er anerkennt, dass zwar Gemeinden und Kantone diesbezüglich die Finanzierungshoheit innehaben, und stellt das Finanzierungsmodell keineswegs in Frage. Die Städte stellen sich aber auf den Standpunkt, dass der Bund seine Verantwortung auch im Orts- und somit im städtischen Verkehr wahrnehmen muss, da er es war, der die einschneidenden Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie angeordnet hat (und hinter die sich der Städteverband stets gestellt hat). Der Bundesrat betont ausserdem, dass der Bund den Ortsverkehr 2021 zum letzten Mal unterstützen wird. Dies ist erstaunlich, denn niemand weiss, wie sich die Pandemie entwickeln wird. Bereits vor Jahresfrist hatte der Bundesrat die Hartnäckigkeit der Pandemie nicht vorausgesehen. Der Städteverband ist der Ansicht, dass diese Aussage in dieser Absolutheit nicht angebracht ist – selbstredend in der Hoffnung, dass Unterstützung ab 2022 nicht mehr nötig sein wird.

 

Schwierige Situation der Transportunternehmen

Die finanzielle Situation der städtischen Verkehrsbetriebe ist ernst. Die Unternehmen, die Ortsverkehr betreiben, rechnen für das laufende Jahr 2021 mit ähnlich tiefen Passagierzahlen und Einnahmen wie im vergangenen Jahr 2020. Gegenüber dem noch nicht durch die Pandemie tangierten Betriebsjahr 2019 ist von einem Rückgang der Passagierzahlen um bis zu 30 Prozent auszugehen und mit Einnahmenverlusten von 20 bis 30 Prozent zu rechnen. Der Bund schätzt die Ausfälle im Ortsverkehr in absoluten Zahlen auf 150 Millionen Franken. Sein Anteil an den Entschädigungen sind 50 Millionen.

 

Die finanzielle Entschädigung durch den Bund ist zudem noch dringender notwendig als im Vorjahr. Dies deshalb, weil die Pandemie länger andauert, als dies zum Zeitpunkt des Beschlusses des Covid-19-ÖV-Gesetzes im vergangenen Sommer erwartet werden musste. Die Transportunternehmen lösten ihre Reserven teilweise oder vollständig auf, womit sie in eine sehr missliche Lage geraten sind. Für den Städteverband ist deshalb eine finanzielle Unterstützung unabdinglich.

 

Städte fordern Unterstützung vom Parlament

Für den Städteverband ist eine Bundesbeteiligung an der Kompensation der Einnahmeausfälle auch im Ortsverkehr aus zwei weiteren Gründen zwingend: Erstens, weil sich nur so nachhaltige Schäden für das Gesamtsystem des öffentlichen Verkehrs verhindern lassen. Und zweitens steht der Bund auch deshalb in der Pflicht, weil er die Gefahrenbeurteilung, die Schutzkonzepte und die Aufrechterhaltung des Angebots ohne Rücksprache mit den Städten und Gemeinden verfügt hat.

 

So geht es weiter

Der Städteverband setzt sich im Parlament für das zweite Massnahmepaket zugunsten des ÖV ein, das in der kommenden Wintersession traktandiert ist (am 30. November im Nationalrat, am 07. Dezember im Ständerat).

 

Erfreulich ist, dass die Verkehrskommission des Nationalrates die Vorlage unterstützt, inklusive des Ortsverkehrs. Am kommenden Montag, den 29. November, wird sich noch die KVF des Ständerats damit beschäftigen

  ·  
+41 78 739 78 16
  ·  
info@aegerter-holz.ch