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Nachhaltige Beschaffung – Gestaltungsspielraum nutzen!

15. Dezember 2021 – Das Primat des Qualitätswettbewerbs soll anstelle des reinen Preiswettbewerbs gestärkt werden: Dies verlangt die erneuerte Gesetzgebung für das öffentliche Beschaffungswesen, die zwischen Bund und Kantonen koordiniert wurde. Für die kommunale Ebene ist die neue «Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen» IVöB 2019 massgeblich, welche in einigen Punkten vom revidierten «Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen» BöB abweicht.

Alex Bukowiecki, Geschäftsführer Schweizerischer Verband für kommunale infrastruktur SVKI

Daniel Lehmann-Pollheimer, Stv. Geschäftsführer Schweizerischer Verband für kommunale infrastruktur SVKI


Ungewöhnlich ist: Die neue IVöB tritt kantonsweise und zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft, nicht gleichzeitig und flächendeckend. Per Ende 2021 ist der Beitrittsprozess erst in wenigen Kantonen abgeschlossen. Es ist daher zu früh für eine erste Zwischenbilanz, wie sich die neuen Vorschriften konkret auf die Beschaffungspraxis auswirken. Aus Gesprächen und Studien wird aber bereits jetzt klar, dass die neue IVöB die kommunale Beschaffungspraxis nicht revolutionieren wird, sondern den eigentlich bisher schon grossen Handlungsspielraum konkretisiert. Nach 20 Jahren IVöB sind einige Punkte zeitgemäss aktualisiert und der Realität angepasst worden.  

Die meisten Städte kommen Ihrer Verantwortung bereits heute nach. Sie bekennen sich zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030 der Uno), unterschrieben Chartas oder erfüllen die Anforderungen diverser Labels. Für sie ist der Nachhaltigkeitsgedanken im Beschaffungsprozess nicht neu, sondern bereits gelebte Praxis: Der in der Bundespolitik hervorgehobene Paradigmenwechsel fand auf kommunaler Ebene also vielerorts schon statt.  

Herausforderungen in der Praxis sind meist klare Bewertungsraster für die Nachhaltigkeitskriterien,  sei dies auf Stufe der Eignungs- oder auf Stufe der Zuschlagskriterien. Im Vergleich zur simplen Preisformel, die kaum Grauzonen und somit Angriffsflächen bietet, gestaltet sich die Erarbeitung klar messbarer Skalen für die Nachhaltigkeitskriterien anspruchsvoller. Hier ist in den kommenden Jahren ein Austausch über Praxiserfahrungen gefragt – typischerweise eine Aufgabe für den Städteverband und seine Sektionen. 

Erfreulich ist, dass die kommunale Ebene im Prozess zur Revision der Gesetzesgrundlagen und zur Erarbeitung neuer, teilweise bereits verfügbarer Praxishilfsmittel in Form von Websites, Leitfäden und Merkblättern konsequent einbezogen wurde. So soll tripartite Zusammenarbeit sein! 

 

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