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Das bewegt die Städte - Plattform-Unternehmen

16. Februar 2022 – In den letzten Jahren haben digitale Plattform-Unternehmen die wirtschaftliche Entwicklung und parallel dazu das Bild in den Schweizer Städten geprägt. Nun gerät ihr Geschäftsmodell zunehmend unter Druck: Mehrere Gerichte entschieden, dass die Fahrer und Fahrerinnen der Taxi- und Essenslieferdienste von Uber als Angestellte zu betrachten seien. In Bern befürwortete die Stadtbevölkerung am 13. Februar eine «Lex Airbnb» genannte Vorlage, die die Vermietung von Wohnungen über digitale Plattformen erschwert. Das bewegt die Städte.

Während der Pandemie bauten Essenslieferdienste wie UberEats oder Smood ihre Präsenz in der Schweiz markant aus. Während im Lockdown die Restaurants schliessen mussten, versprachen sie schnelle Lieferung von Mahlzeiten. Als digitale Plattformen sahen sich die Unternehmen lediglich als Vermittler zwischen Restaurants und Kunden, und ihre Fahrerinnen und Fahrer als selbstständig Erwerbende. Doch ab Anfang November 2021 traten Fahrer und Fahrerinnen des Lieferdienstes Smood in Neuenburg, Yverdon, Nyon und Genf in Streik. Sie forderten unter anderem bessere Planung der Arbeitszeiten, bezahlte Ferien und Krankheitstage («Le Temps», 9.11.2011).

 

Seit einem Urteil des Genfer Verwaltungsgerichts muss der Essenslieferdienst UberEats, der zur Taxi-Plattform Uber gehört, seine Fahrer und Fahrerinnen über Partnerfirmen anstellen. Sie unterliegen nun zudem einem Gesamtarbeitsvertrag. Die Dienste von UberEats wurden daraufhin teurer, und UberEats verlor etwa 1‘000 ihrer Fahrer und Fahrerinnen, womit noch deren 300 verbleiben. Auch die Gastronomie ist unzufrieden mit dem Geschäftsmodell der Lieferdienste: Sie verdienen weniger beim Geschäft mit den Plattformen und waren während des Lockdowns völlig abhängig von ihnen. Dennoch war es den Restaurants so möglich, wenigsten die Küche offen zu halten bzw. auszulasten («NZZ am Sonntag», 9.1.2022).

 

Geschäftsmodell der Fahrdienste unter Druck

Auch im ursprünglichen Geschäftsfeld der Fahrdienste gerät Uber unter Druck. In neun Schweizer Städten tätig, verteilt die Firma Fahraufträge von Kunden an Fahrerinnen und Fahrer. Der Status der Uber-Fahrer und -Fahrerinnen war bisher ungeklärt, hatte sich der Bundesrat im Oktober doch gegen eine «Lex Uber» entschieden. Uber stellt sich auf den Standpunkt, dass diese selbstständig erwerbend seien, weshalb ihnen keine Sozialversicherungsbeiträge oder Ferienkompensationen zustehe. Das Zürcher Sozialversicherungsgericht widersprach dieser Auffassung vor Weihnachten: Die Uber-Fahrerinnen und -Fahrer seien sehr wohl abhängig vom Unternehmen, weshalb dieses ihnen auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müsse («Neue Zürcher Zeitung», 6.1.2022).

 

Das Tessin reguliert Immobilienportale

Weitere Plattformen, welche in der Wirtschaft der Städte eine bedeutende Rolle einnehmen und Fragen aufwerfen, sind solche, die Wohnungen vermieten. Die bekannteste davon ist Airbnb: Sie erlaubt es Privatpersonen, Häuser, Wohnungen und Zimmer auf der eigenen digitalen Plattform auszuschreiben und vorübergehend zu vermieten. Das Angebot richtet sich vor allem an Touristen. Als erster Kanton begann das Tessin, Anbieter wie Airbnb zu regulieren: Er führte am 1. Februar eine Identifikationsnummer für Vermieterinnen und Vermieter ein. Airbnb und andere Wohnungsvermittler sind verpflichtet, die Kurtaxe zu erheben und an die Tourismusorganisationen weiterzugeben. Die Standortgemeinden der Objekte müssen zudem prüfen, ob sie sich als Touristenunterkünfte eignen («Walliser Bote», 17.1.2022).

 

Bern sagt Ja zur «Lex Airbnb»

In Bern befürwortete das Stimmvolk die Teilrevision der städtischen Bauordnung. Die neue Bauordnung soll die Nutzung von Zweitwohnungen in der Altstadt einschränken. Konkret wird die gewerbsmässige Vermietung von Gebäudeteilen verboten, für die die Bauordnung zwingend eine Wohnnutzung vorschreibt. Damit, so die Hoffnung, soll eine Entwicklung verhindert werden, wie sie schon viele europäische Städte erlebt haben: Plattformen wie Airbnb treiben die Preise für die Wohnungen in die Höhe, Einheimische werden aus touristisch attraktiven Innenstädten vertrieben («Der Bund», 2.2.2022).

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