Ausländischen Absolventen mit Schweizer Abschluss soll Aufenthalt vereinfacht werden
Der Bundesrat hat eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Demnach sollen Ausnahmen bei den Höchstzahlen von Aufenthaltsbewilligungen möglich sein. Dies, wenn Drittstaatsangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss in einem Bereich mit ausgewiesenem Fachkräftemangel erwerbstätig sind. Mit diesem Vorschlag setzt der Bundesrat die Motion «Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können» (17.3067 Marcel Dobler) um, die das Parlament verabschiedet hatte.
Wichtiger Standortvorteil
Der Städteverband begrüsst diesen Vorschlag. Die Städte als Hochschulstandorte und Wirtschaftszentren sind auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Für sie ist dies ein wichtiger Standortvorteil im internationalen Wettbewerb. Bedeutend ist, dass die Regelung breit ausgelegt wird und sich somit am tatsächlichen Fachkräftemangel und am gesamtwirtschaftlichen Interesse ausrichtet.
Investitionen in Bildung auch wirtschaftlich nutzen
Kommt hinzu, dass durch den Verbleib von Ausländerinnen und Ausländern, die in der Schweiz ein Studium absolviert haben, die Investitionen in die Bildung eher auch einen mittel- und langfristigen wirtschaftlichen Nutzen generieren. Nicht zuletzt kann davon ausgegangen werden, dass Personen, die in der Schweiz studieren, auch ihren Lebensmittelpunkt hier haben und integriert sind.