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Verursacher sollen Mehrkosten bei der Trinkwasseraufbereitung finanzieren

2. März 2022 – Die Trinkwasseraufarbeitung wird immer aufwendiger und verlangt neue Massnahmen. Da die Städte häufig dafür zuständig sind, haben sie die dazu nötigen Investitionen zu tragen. Eine Motion von SSV-Präsident Kurt Fluri verlangt, dass die Finanzierung verursacherorientiert geschieht. Der Vorstoss wird in der laufenden Session im Nationalrat verhandelt.

Das Trinkwasser in der Schweiz hat eine äusserst hohe Qualität – sie hat jedoch ihren Preis. Das teilweise durch Pestizide belastete Grundwasser muss mit Infrastrukturmassnahmen in Millionenhöhe gereinigt werden. Wenn der Bund ein Pflanzenschutzmittel verbietet, erlässt er sofort auch strengere Grenzwerte für das Trinkwasser, womit die Aufbereitung aufwändiger und teurer wird. Dies war z.B. beim Fungizid Chlorothalonil der Fall, das seit 2020 verboten ist.

 

Die Kosten für die Trinkwasseraufbereitung tragen häufig die Städte. Wenn nun tiefere Grenzwerte gelten, erfordert dies grosse Investitionen. Die Motion von Kurt Fluri verlangt nun, dass dieser Kostensteigerung für die kommunale Ebene Einhalt geboten wird. Der Bund soll Rechtsgrundlagen für die Finanzierung der Investitionen infolge verschärfter Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel und Biozide schaffen. Die Finanzierung soll möglichst verursachergerecht erfolgen. (Motion 20.3052: Verursacherorientierte Finanzierung der zusätzlichen Trinkwasseraufbereitungsanlagen infolge strengerer Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel).

 

Verursacherorientiert statt Finanzierung durch den Bund

Der Städteverband unterstützt zwei weitere Vorstösse, welche die Finanzierung von Sanierungen bzw. Nachrüstungen der Trinkwasseraufbereitung zum Ziel haben. Sowohl die Motion Masshardt (20.3494) als auch die Motion Wettstein (20.3022) sehen jedoch vor, dass diese Finanzierung durch den Bund erfolgen soll. Der SSV bevorzugt eine verursacherorientierte Lösung, die sich am Verursacherprinzip als Grundprinzips des Umweltschutzgesetzes orientiert.

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