Einführung von Tempo 30 soll einfacher werden
Tempo-30-Zonen sind ein gutes Mittel, um die Lebensqualität in den Städten und Agglomerationsgemeinden zu fördern: Sie mindern Lärmemissionen des Strassenverkehrs, senken die Unfallhäufigkeit und verringern, falls es trotzdem zu einem Unfall kommt, dessen Schwere. Zudem wird der Verkehr flüssiger. Deshalb ist in vielen Quartier- bzw. siedlungsorientierten Strassen Tempo 30 bereits Standard. Der Bund schreibt jedoch nach wie vor Gutachten vor, um das Tempo zu reduzieren. Dies verkommt mittlerweile zu einer Formalität und verursacht nur unnötige Kosten. Dass der Bundesrat deren Abschaffung vorsieht, ist folgerichtig. Der Städteverband befürwortet dies dezidiert.
Entscheidend für die Städte ist, dass sie weitgehend selbst entscheiden können, wo sie das Tempo reduzieren wollen. Sie kennen die jeweiligen lokalen Situationen genau und sind dementsprechend auch am besten in der Lage, alle Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen.
Des Weiteren will der Bundesrat Fahrgemeinschaften («Carpooling») fördern, um die Anzahl Autos zu reduzieren. Dazu soll das Symbol «Mitfahrgemeinschaft» in die Signalisationsverordnung aufgenommen werden. Es würde die exklusive Nutzung von gewissen Fahrspuren und Parkplätzen für Fahrgemeinschaften erlauben. Der Städteverband ist nicht gegen Fahrgemeinschaften, schätzt den Nutzen des neuen Symbols im urbanen Raum aber als beschränkt ein. Die Städte sehen diesen Vorschlag deshalb sehr skeptisch: Die Öffnung von Busspuren für private Fahrzeuge würde zu Staus und einem Attraktivitätsverlust des ÖV führen. Zudem wäre die Kontrolle der Anzahl Passagiere in Privatfahrzeugen nur mit grossem Aufwand möglich und aus Datenschutzgründen heikel.