Ja zu Schengen und zur Filmförderung
Die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes hat für die Schweizer Städte eine wichtige Bedeutung. Bei einem Nein wäre die Schweiz nicht mehr Teil des Schengen-Dublin-Verbundes und somit Schengen-Aussengrenze: Es müssten systematisch Grenzkontrollen eingeführt werden. Ein Chaos ist vorprogrammiert, da rund 1,5 Millionen Menschen täglich die Schweizer Grenze passieren. Ein grosser Teil davon geht in den Schweizer Städten einer Arbeit nach, der Wirtschaftsstandort Schweiz würde geschwächt – und mit ihm die Städte.
Des Weiteren sorgt der Zugang zum Schengener Informationssystem (SIS) für mehr Sicherheit. Darauf haben auch städtische Polizeicorps Zugriff. Der Städtetourismus würde leiden, da viele aussereuropäische Touristinnen und Touristen auf einer Mehrstaatenreise neben dem Schengen- auch ein Schweizer Visum beantragen müssten. Aus diesen vielfältigen Gründen hätte eine Beendigung des Schengen-Dublin-Verbundes für die Städte verheerende Folgen. Deshalb empfiehlt der Städteverband ein Ja am 15 Mai.
Moderate Ergänzung der bestehenden Filmförderung
Ebenfalls Ja sagt der Städteverband zum revidierten Filmgesetz, mit dem ausländische Streamingdienste vier Prozent ihrer Einnahmen in das heimische Schaffen stecken und 30 % europäische Produktionen zeigen müssten. Heute fliessen alle Gewinne, welche die ausländischen Anbieterinnen auf dem Schweizer Markt generieren, ins Ausland. Die Städte beherbergen zahlreiche Filmschaffende, welche ein vielfältiges kulturelles Angebot bieten und Identität stiften. Zudem sind Städte Heimat zahlreicher Kinos, welche die Werke einem breiten Publikum näherbringen. Konsumenten und Konsumentinnen sehen Filme, die Geschichten aus ihrem eigenen Land und ihrer eigenen Region erzählen. Ein breites Angebot an Serien und Filme aus heimischer Produktion ist für die urbane Kultur bedeutend, nicht zuletzt auch aus Gründen der Standortattraktivität und aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten – denn die Kinos sorgen auch nachts für belebte Innenstädte.
Bereits heute müssen Schweizer TV-Stationen 4 Prozent ihrer Einnahmen in Schweizer Produktionen investieren. Dies soll neu auch für ausländische Streamingdienste und Werbefenster gelten. Eine solche Abgabe kennen viele andere Länder. Im Vergleich zu Frankreich (bis zu 25 %) und Italien (20 %) beschlossen die eidgenössischen Räte in der Herbstsession 2021 vergleichsweise moderate Abgaben. Für den Städteverband sind die Änderungen im Filmgesetz eine angemessene Ergänzung der existierenden Filmförderung.