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OECD-Steuerreform: Städte fordern Beteiligung an Mehreinnahmen

21. April 2022 – Mit der OECD-Steuerreform soll eine Mindeststeuer für grosse Unternehmen eingeführt werden, der Bundesrat hat deren Umsetzung für die Schweiz in die Vernehmlassung geschickt: Der Schweizerische Städteverband (SSV) und die Konferenz der städtischen Finanzdirektoren (KSFD) stehen im Grundsatz hinter der Vorlage. Sie fordern jedoch, dass gleichzeitig die Beteiligung der Städte und Gemeinden an den Mehreinnahmen in der Verfassung verankert wird. Zudem soll in der Botschaft des Bundesrates eine umfassende Auslegeordnung vorgenommen werden.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat im Oktober 2021 Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht. Die Schweiz ist eines der 137 Länder, die sich auf eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für international tätige Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro geeinigt haben.

 

Für die Umsetzung der OECD-Steuerreform in der Schweiz sieht der Bundesrat konkret die Einführung einer Ergänzungssteuer für betroffene Unternehmen vor. Er hat eine entsprechende Verfassungsänderung und Übergangsbestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Sie garantieren für die in der Schweiz ansässigen multinationalen Unternehmen auch in Zukunft Rechts- und Planungssicherheit und verhindern dadurch eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schweiz.

 

Beteiligung der kommunalen Ebene in der Verfassung verankern

Der SSV und die KSFD begrüssen grundsätzlich die Umsetzung der OECD-Steuerreform in der Schweiz. Der Föderalismus muss jedoch gewahrt werden, indem die Mehreinnahmen zwingend und angemessen zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten verteilt werden. Der SSV und die KSFD fordern, dass die Beteiligung der kommunalen Ebene an den Einnahmen der Ergänzungssteuer im vorgeschlagenen Verfassungsartikel ebenfalls verankert wird.

 

Mehr Transparenz zu den Auswirkungen

Zusätzlich fordern SSV und KSFD in der Vernehmlassungsantwort, dass in der Botschaft des Bundesrates die finanziellen Auswirkungen der Reform auf die drei Staatsebenen einer Auslegeordnung unterzogen werden. Nur so ist es möglich, eine zielkonforme Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung zu garantieren und eine umfassende Entscheidungsgrundlage zu erhalten.

 

Den Fachkräftemangel bekämpfen

Werden die Unternehmen künftig mit einer neuen Ergänzungssteuer belastet, tragen auch die Städte das Risiko fiskalrelevanter und volkswirtschaftlicher Verhaltensanpassungen dieser Unternehmen. Dem kann durch andere Instrumente zur Förderung der Standortattraktivität entgegengewirkt werden. Für den SSV und die KSFD ist zentral, dass allfällige Massnahmen in einem nationalen Regelwerk eingebettet und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs (z.B. durch Investitionen in die Bildung oder der familienergänzenden Kinderbetreuung) sowie zur Bewältigung des Klimawandels verwendet werden. Schliesslich schlagen die Städte vor, die Ausdehnung der Mindestbesteuerung auf alle Unternehmensgruppen zu prüfen. So könnten die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bewahrt werden.

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