Für mehr Solarstrom und Fernwärme in den Städten
Véronique Bittner-Priez, Vize-Direktorin des Schweizerischen Städteverbandes
Die Energiestrategie 2050, die im Mai 2017 vom Volk angenommen wurde, verfolgt das Ziel, das Schweizer Energiesystem nachhaltiger zu gestalten, insbesondere durch Anreize für erneuerbare Energien und die Förderung der Energieeffizienz. Dabei soll eine hohe Versorgungssicherheit sichergestellt werden. Die seit mehreren Monaten herrschende Volatilität auf den Energiemärkten sowie der Einmarsch Russlands in die Ukraine machen deutlich, welche Herausforderungen mit der Energieversorgungssicherheit verbunden sind. Um die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, ist eine schnelle Elektrifizierung des Heizungs- und Transportsektors notwendig. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien muss daher rasch ausgebaut werden. Diese Anstrengungen müssen jedoch mit speziellen Massnahmen kombiniert werden, die darauf abzielen, die Energieversorgungssicherheit langfristig zu verstärken.
In diesem Zusammenhang ist das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, das derzeit in den eidgenössischen Räten diskutiert wird, von wesentlicher Bedeutung. Der SSV vertritt die Ansicht, dass der Entwurf des Bundesrates in die richtige Richtung geht, jedoch in mehreren wesentlichen Punkten geändert werden muss.
Förderung von erneuerbaren Energien
Um das Ziel der Netto-Null-Emissionen schrittweise zu erreichen, hält es der SSV für unerlässlich, verbindliche Ziele für den Ausbau von erneuerbaren Energien festzulegen. Diese müssen nicht nur die Ergebnisse der Energieperspektiven 2050+ berücksichtigen, sondern auch ehrgeizig genug sein, damit die Schweiz langfristig auf nicht erneuerbare Energien verzichten kann und dabei gleichzeitig die Versorgungssicherheit gewährleistet. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Ziele sind eindeutig unzureichend und müssen höher angesetzt werden. Zudem ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Förderung von erneuerbaren Energien technisch neutral und intersektionale erfolgt und sich nicht auf Anreize für die Stromerzeugung aus alternativen Energien beschränkt.
Generell steht der SSV der Weiterentwicklung und Optimierung des Anreizsystems positiv gegenüber. Insbesondere begrüsst er den Ersatz der Einspeisevergütung durch Investitionsbeiträge sowie deren Vereinheitlichung auf 60 % der anrechenbaren Investitionskosten.
Zweifellos muss der rasche Ausbau von erneuerbaren Energien in der Schweiz durch Intensivierung der Photovoltaik erfolgen, wofür erhebliche Anstrengungen nötig sind. Der SSV ist der Ansicht, dass Ausschreibungen und Versteigerungen bei Photovoltaik-Grossanlagen die Möglichkeit bieten werden, die Wirksamkeit von Anreizen zu verbessern. Er empfiehlt zudem, Versteigerungen der Netzeinspeisungen in Kombination mit einer gleitenden Marktprämie umzusetzen. Im Hinblick auf Anlagen mit Eigenverbrauch muss eine zentrale Stelle für die Abnahme und Vergütung zu einem einheitlichen Mindesttarif eingerichtet werden. Auf diese Weise kann die Rentabilität des in die Anlagen investierten Eigenkapitals gewährleistet werden.
Da Wasserkraft weiterhin die wichtigste einheimische erneuerbare Energiequelle darstellt, sind ihr Erhalt und ihr Ausbau unverzichtbar. Nicht nur neue Investitionen, sondern auch Renovierungsprojekte von grossen Wasserkraftwerken sind mit hohen finanziellen Kosten und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Zu guter Letzt stellt die Biomasse eine weitere wichtige Säule der Energiewende dar. Im Interesse der Energieeffizienz geht der SSV jedoch davon aus, dass diese hauptsächlich zur Produktion von Biogas, Biokraftstoffen und Wärme oder gegebenenfalls in Blockheizkraftwerken (BHKW) oder Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (WKK) eingesetzt werden soll. Alle diese Anlagen müssen ausreichende Investitionen erhalten.
Was die Erzeugung von Strom und Wärme im Winter anbelangt, schlägt der SSV vor, offene Ausschreibungen nicht nur für die grossen Pumpspeicherkraftwerke einzuplanen, sondern ebenfalls für andere Produktionstechnologien, wie Solar- und Windenergie sowie WKK. Gegebenenfalls müssen diese Ausschreibungen bereits vor 2030 gestartet werden.
Fernwärme
Der SSV verweist darauf, dass Wärmenetze eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 sowie bei der Umsetzung des «Netto-Null»-Ziels spielen, insbesondere was die Nutzung nicht vermeidbarer lokaler Abwärmequellen und erneuerbarer Energien in Bereichen mit hoher Wärme- oder Kältedichte anbelangt. Dicht bebaute Stadtgebiete weisen noch ein grosses Entwicklungspotenzial auf. Die Energieperspektiven 2050+ prognostizieren nahezu eine Verdoppelung des Fernwärme- und Nahwärmeverbrauchs im Vergleich zu heute.
Zum Ausbau von Wärmenetzen sind allerdings hohe Anfangsinvestitionen erforderlich. Daher fordert der SSV die Festlegung von geeigneten finanziellen Fördermassnahmen. Um die angestrebten Ziele zu erreichen, müssen zudem die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Konzessionsrecht, Vergabe- und Wettbewerbsrecht) vereinfacht und wirksame Energieplanungsinstrumente umgesetzt werden.
Finanzierung
Die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien muss über den Netzzuschlag finanziert werden. Um die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen zu können, schlägt der SSV eine dynamische Strukturierung des Netzzuschlags vor, dessen Höhe und Dauer sich an der Umsetzung der Ziele (Ausbau von erneuerbaren Energien, Versorgungssicherheit etc.) und den Marktbedingungen (Strompreis etc.) orientieren sollen. In Bezug auf die Förderung des Ausbaus von Fernwärme fordert der SSV, die erforderlichen Ressourcen in einem Kapitalfonds (Risikokapital) zur Verfügung zu stellen.