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Hilfe und Betreuung im Alter: Die Städte stehen für eine umfassende Alterspolitik

4. Mai 2022 – Die Menschen werden stets älter, die Bedürfnisse und Unterstützungsangebote vielfältiger. Dies stellt auch die Städte, wichtige Akteure in der Alterspolitik, vor Herausforderungen. Hilfe und Betreuung für Seniorinnen und Senioren müssen sichergestellt werden, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dazu braucht es alle Staatsebenen. Der Städteverband hat dazu ein Positionspapier verfasst.

Die Bevölkerung wird immer älter: Schweizweit soll sich gemäss Bundesamt für Statistik der Anteil der Personen über 80 Jahren bis 2050 verdoppeln (von 5,4 auf 10,6 Prozent). Im Jahr 2019 waren in Lugano 22 Prozent der Bevölkerung über 65 Jahre oder älter, in Zürich 15 Prozent.

 

Städte sind wichtige Akteure in der Alterspolitik, sie fördern das selbstbestimmte Leben ihrer älteren Bewohnerinnen und Bewohner. Sie bewegen sich in folgenden Handlungsfeldern zur Hilfe für und Betreuung von Seniorinnen und Senioren:

  • Ein bedarfsgerechtes und breites Angebot muss sichergestellt sein. Je nach Kanton sind dafür die Städte zuständig. Sie schliessen Angebotslücken – entweder selbst oder per Leistungsverträge – und fördern das Freiwilligenengagement.
  • Zugang gewährleisten: Betroffene kennen nicht immer die Angebote, sind überfordert mit der Organisation oder können sie sich finanziell nicht leisten. Deshalb sind die Städte gefordert: Sie informieren, klären den Bedarf ab und finanzieren Angebote.
  • Vernetzung und Koordination der Angebote, die von verschiedenen Akteuren wahrgenommen werden (Angehörige, Freiwillige, professionelle Dienstleister), gehören zu den Aufgaben der Städte.
  • Finanzierung: Heute gehen die Hilfs- und Betreuungsleistungen zuhause vollständig zulasten der Seniorinnen und Senioren. Wer sich das nicht leisten kann, muss in ein Alters- oder Pflegeheim eintreten, damit die Kosten durch die Ergänzungsleistungen (EL) übernommen werden. Diese Ungleichbehandlung ist sowohl für die Betroffenen als auch für die öffentliche Hand nicht zielführend (und teurer). Verschiedene Städte entrichten deshalb bereits heute finanzielle Zuschüsse an Leistungen für Personen in Privathaushalten.

Alle drei Staatsebenen sind gefordert

Um die Zugänglichkeit und Finanzierung der Angebote zu sichern, braucht es alle drei Staatsebenen. So ist aus Sicht der Städte die Bedarfsabklärung eine Aufgabe der lokalen Ebene. Kantone sollen das Angebot sichern und beaufsichtigen, der Bund einen gesetzlichen Rahmen schaffen. Die Finanzierung von Hilfe und Betreuung muss unabhängig davon gewährleistet sein, ob jemand zuhause, in einer betreuten Wohnung oder in einem Heim lebt. Nur Bund, Kantone und Gemeinden zusammen können die Rahmenbedingungen schaffen, um der älteren Bevölkerung bedarfsgerechte, zugängliche und finanzierbare Hilfs- und Betreuungsleistungen für ein möglichst selbständiges Leben anzubieten.

 

Motion 18.3716: Ergänzungsleitungen für betreutes Wohnen

Das Parlament verabschiedete 2019 eine Motion, die die Finanzierung des betreuten Wohnens für Seniorinnen und Senioren durch die EL verlangt. Die Vorlage des Bundesrates ist im Laufe des Jahres zu erwarten. Die Städte stehen grundsätzlich hinter der Vorlage, die einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung macht. Für eine umfassende Alterspolitik reicht dies jedoch nicht aus.

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