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Das bewegt die Städte - Aussengastronomie

23. Mai 2022 – Während der Corona-Pandemie erlaubten viele Städte und Gemeinden ihren Gastrobetrieben grössere Flächen zur Aussenbewirtschaftung. So konnten sie die Abstandsregeln einhalten und dennoch gleich viele Gäste wie ohne Pandemiemassnahmen willkommen heissen. Per 1. April hob der Bundesrat die besondere Lage auf, während sich Gastronomen und Gäste an mehr Platz gewöhnt haben. Damit stellt sich die Frage, wie jetzt mit den Ausnahmeregeln umgegangen werden soll. Das bewegt die Städte.

Im Kanton Bern durften die Gastronomiebetriebe während der Covid-Krise ihre Aussenflächen bei gleichbleibender Sitzplatzanzahl ohne weitere Bewilligung und Gebühren erweitern. So konnten sie die geltenden Abstandsregeln einhalten. Doch mit der Aufhebung der Covid-19-Massnahmen fielen auch die Ausnahmeregelungen und die Wirte und Wirtinnen mussten sich wieder an den bewilligten Zustand von vor der Pandemie orientieren. Die plötzliche Aufhebung der Sonderregelungen überraschte die Gastrobetriebe und die Stadt Bern, die sich anschliessend beim Kanton erfolgreich für eine Verlängerung der Sonderregelungen einsetzte. Die Wirtinnen und Wirte dürfen die vergrösserten Flächen bis Herbst 2022 weiter nutzen. Die Stadt möchte nun die grösseren Flächen möglichst rasch in ordentlichen Verfahren bewilligen («Der Bund», 4.3.2022 und 29.3.2022).

 

Lärmklagen in Genf

Die Stadt Genf führt die Ausnahmeregelungen aus der Corona-Pandemie vorerst ebenfalls weiter: Sie erlässt den betroffenen Betrieben einen Teil der Gebühren und erlaubt die Nutzung grösserer Aussenflächen. Anfang Mai kündete die Stadt aber an, dass die Aussengastronomie in den Nächten von Sonntag bis Donnerstag künftig nicht mehr bis um 2 Uhr, sondern nur noch bis Mitternacht erlaubt ist. Damit reagiert Genf auf Lärmklagen, die in den letzten beiden Jahren markant zugenommen haben. Mit dieser Lösung kann unter der Woche den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohnern Rechnung getragen werden, während an Wochenenden die Gäste weiterhin bis in die frühen Morgenstunden dem mediterranen Lebensstil frönen dürfen («Tribune de Genève», 4.5.2022).

 

Mediterranes Feeling in Baden

Auch kleinere Städte und Gemeinden ermöglichten den Wirtinnen und Wirten während der Pandemie die Nutzung grösserer Aussenbereiche und erliessen ihnen zusätzlich die Gebühren. Doch wie anderswo auch, fielen in der Stadt Baden mit der Aufhebung der besonderen Lage die vorübergehenden Privilegien für die Aussengastronomie. Die Gastronomen bemühen sich nun, die entsprechenden Bewilligungen zu erhalten, um auch zukünftig die grösseren Flächen nutzen zu können. Denn das mediterrane Lebensgefühl ist vielen Anwohnerinnen, Wirten und Gästen positiv in Erinnerung geblieben und half, die Innenstadt zu beleben und den öffentlichen Raum aufzuwerten («Badener Tagblatt», 31.3.2022).

 

Winterthur und Zürich: Verschiedene Praktiken

Wie Bern und Baden erlaubten Zürich und Winterthur den Gastrobetrieben erweiterte Aussenflächen und erliessen die Gebühren zur Nutzung des öffentlichen Raums. Doch auch hier erloschen diese Sondererlaubnisse mit der Aufhebung der Covid-19-Massnahmen des Bundes automatisch. Doch die Stadt gesteht Gesuchen um grössere Aussenflächen eine aufschiebende Wirkung zu – das heisst, dass die Betriebe bis zum Entscheid die grösseren Flächen weiterhin nutzen dürfen. Die Stadt Zürich hingegen verlängerte die Privilegien bis in den Oktober 2022. Danach müssen auch sie den ordentlichen Weg über Baubewilligungen gehen. In den Sommerferien testet die Stadt zudem ein Pilotprojekt, welches an sechs Wochenenden die Nutzung der Terrassen bis um 2 Uhr morgens erlaubt («Der Landbote», 10.3.2022 und 23.4.2022; «Tages-Anzeiger», 30.3.2022).

 

Das bewegt die Städte: In dieser Rubrik schauen wir zurück, über welche Themen, die für die Städte relevant sind oder sie betreffen, in den vergangenen Tagen und Wochen berichtet wurde.

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