ÖV soll umweltfreundlicher werden
Die Motion (21.3977) verlangt ein Gesamtkonzept zur Förderung von nichtfossilen Verkehrsträgern, insbesondere der E-Mobilität. Es muss zudem den regionalen Personen- und den Ortsverkehr – d.h. auch den städtischen ÖV – berücksichtigen. Der Städteverband hat sich für die Annahme des Vorstosses stark gemacht: Die Abkehr vom Verbrennungsmotor ist – zusammen mit dem Fuss- und Veloverkehr – einer der Schlüssel, um urbane Mobilität emissionsarm zu gestalten.
Denn nicht fossil betriebene Motoren reduzieren den Verbrauch natürlicher Ressourcen. Zudem sind Fahrzeuge, die nicht von Verbrennungsmotoren angetrieben werden, bei den innerorts üblichen Geschwindigkeiten weniger laut.
Die Motion verlangt zudem, dass die Mineralölsteuerbefreiung für den ÖV zu befristen sei; die Mehreinnahmen sollen zweckgebunden zur Förderung nichtfossiler Verkehrsträger eingesetzt werden. Auch die neue Fassung des CO2-Gesetzes, die der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hatte, sieht diese Massnahme zwar vor. Für die Elektrifizierung des öffentlichen Verkehrs will er jedoch nur 15 Millionen Franken jährlich gewähren. Der SSV hatte in seiner Vernehmlassungsantwort gefordert, dass die gesamten Einnahmen (85 Mio. Franken) dafür verwendet werden.