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Städteverband unterstützt Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen

22. Juni – Der Schweizerische Städteverband unterstützt den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022 bis 2026 (NAP-IK), das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der heute vom Bundesrat verabschiedet wurde.

Häusliche Gewalt ein grosses Problem in der Schweiz: Über 20'000 Straftaten registrierte die Polizei im Jahr 2020, wobei über 70 % der Opfer insgesamt waren Frauen. Unter den Getöteten innerhalb einer Partnerschaft sind 93 % der Opfer weiblich, bei Sexualdelikten sind 86 % der Opfer Frauen. Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer. In den letzten Jahren haben die Zahlen nicht abgenommen.  

Deshalb ist für die Schweiz die Umsetzung der Istanbul-Konvention von grosser Bedeutung: Das Abkommen ist das erste, rechtlich bindende Instrument, das Frauen und Opfer häuslicher Gewalt umfassend schützt. Damit soll die Gewaltprävention ebenso intensiviert werden wie der Schutz der Frauen und die Strafverfolgung.  Die Schweiz ratifizierte das Protokoll 2014, das Parlament beauftragte daraufhin den Bund, einen Aktionsplan zur Umsetzung auszuarbeiten. Der Bundesrat hat nun den NAP-IK 2022-2026 verabschiedet; der SSV-Vorstand beschloss, diesen zu unterstützen.  

Eine Arbeitsgruppe, bei der auch der SSV vertreten war, eruierte bei der Prävention und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt Handlungsbedarf in drei Punkten: 

  1. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung
  2. Aus -und Weiterbildung von Fachpersonen und Personen, die ehrenamtlich tätig sind. 
    Eine Massnahme ist, dass der Städteverband und seine Sektion,die Konferenz der städtischen Sicherheitsdirektor/-innen (KSSD) prüfen, ob weitere Veranstaltungen nötig sind, um Fachpersonen zu informieren, und um den Austausch zu fördern.
  3. Sexualisierte Gewalt. Eine Massnahme auf städtischer Ebene: Der SSV unterstützt den Austausch und die Weiterverbreitung von Good-Practice-Beispielen auf städtischer Ebene im Bereich Gewalt an Frauen und sexualisierter Gewalt.

Der SSV war in der Arbeitsgruppe vertreten, die den NA-IK erarbeitet hat – neben dem Bund, den Kantonen und Vertretungen der Zivilgesellschaft. Diverse, bereits bestehende Aktionspläne und Strategien auf allen Staatsebenen wurden als Grundlagen beigezogen. Verschiedene Städte haben bereits verschiedene Projekte initiiert um, der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt entgegenzutreten.

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