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Argumentarium: Ja zum Stromgesetz


Argumentarium: Ja zum Stromgesetz

 

Ja zum Stromgesetz am 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 stimmt die Schweizer Bevölkerung über das Stromgesetz (Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) ab. Der Städteverband hat dazu die Ja-Parole gefasst. Die Vorlage schafft die Grundlage dafür, dass die Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne und Wind produzieren kann, und stärkt dadurch die Versorgungssicherheit.

Die Städte und Agglomerationen spielen in der Energiepolitik eine zentrale Rolle: als Eigentümerinnen von Energieversorgungsunternehmen, als Planungs- und Bewilligungsbehörden, durch ihre Projekte und Programme zur Reduktion der CO2-Emissionen sowie durch ihre Vorbildfunktion gegenüber der Bevölkerung und der Wirtschaft. Ausserdem befinden sich die meisten Energieverbraucherinnen und -verbraucher in den Städten und Agglomerationen.

 

Das Stromgesetz ist für die Städte und Agglomerationen von grosser Bedeutung. Der Schweizerische Städteverband empfiehlt daher die Vorlage zur Annahme.

Das Stromgesetz stärkt die Stromversorgung...

 

In den Schweizer Städten und Agglomerationen leben drei Viertel der Bevölkerung, und sie sind für rund vier Fünftel der Wirtschaftsleistung verantwortlich. Ohne Strom stehen Städte und Agglomerationen – und somit ein Grossteil der Gesellschaft und Wirtschaft – still. Eine sichere und bezahlbare Stromversorgung ist daher essenziell. Der Winter 2022–2023 hat gezeigt, dass eine ungenügende resp. unsichere Stromversorgung schwerwiegende und kostspielige Folgen für die Bevölkerung und die Wirtschaft hätte.

 

Heute ist die Schweiz im Winter stark vom Strom aus den Nachbarländern abhängig. Eine zu hohe Abhängigkeit vom Ausland birgt grosse Versorgungsrisiken, die spätestens seit dem Einmarsch Russland in die Ukraine konkret spürbar sind.

 

Um die Versorgungssicherheit zu stärken, muss in den kommenden zehn bis 15 Jahren mehr Strom im Inland produziert werden. Das Stromgesetz trägt dazu bei und legt dabei einen besonderen Fokus auf die Winterproduktion.

 

Heute können in der Schweiz nur Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien rasch ausgebaut werden. Solaranlangen auf Gebäuden und Infrastrukturen bieten dabei das grösste und am schnellsten realisierbare Ausbaupotenzial. Das Stromgesetz sorgt dafür, dass dieses Potenzial genutzt werden kann. Hier haben insbesondere die Städte und Agglomerationen eine wichtige Rolle zu spielen.

 

Um die Stromversorgung auch im Winter sichern zu können, sind aber verschiedene Technologien notwendig. Die Vorlage erleichtert daher auch den Bau national bedeutender Produktionsanlagen zur Nutzung von Wasserkraft sowie von Solar- und Windenergie. Für diese Anlagen – und nur für diese – gelten erleichterte Planungsbedingungen.

 

… und schützt das Klima

Nebst einer sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung ist auch ein gesundes Klima für die Städte und Agglomerationen unerlässlich. Um das von der Bevölkerung angenommene Netto-Null-Ziel bis 2050 erreichen zu können, soll die Schweiz bis dahin nicht mehr Treibhausgase in die Atmosphäre ausstossen, als durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden. Dies bedeutet, dass die fossilen Energien (Benzin, Diesel, Öl und Gas) in Verkehr, Wärme und Industrie mit sauberem Strom ersetzt werden müssen. Auch deshalb ist ein rascher Ausbau der erneuerbaren Energien unabdingbar.

Die Energieeffizienz wird verbessert …

Strom ist effizienter als fossile Energien. Mit der Elek-trifizierung von Fahrzeugen, Heizungen und Industrieprozessen steigt zwar der Stromverbrauch. Der Gesamtenergieverbrauch und damit die Abhängigkeit vom Ausland sinken aber deutlich.

 

Darüber hinaus sieht das Stromgesetz Massnahmen zur Stärkung der Energieeffizienz vor: Die Stromlieferanten werden dazu verpflichtet, zur Effizienz beizutragen. So können sie beispielsweise Haushalte und Unternehmen beraten und bei der Installation von energieeffizienten Geräten und Anlagen unterstützen.

 

Die Städte nehmen eine wichtige Vorbildfunktion war, indem sie beispielweise die öffentliche Beleuchtung reduzieren und alte Leuchtquellen durch LED ersetzen, den Heizungs- und Lüftungsbetrieb in den kommunalen Gebäuden und Infrastrukturen optimieren oder energieeffiziente Geräte und Anlagen anschaffen.

 

Je effizienter Strom verbraucht wird, umso weniger zusätzliche Produktionsanlagen müssen für die Stromproduktion gebaut werden. Das spart Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher und sorgt dafür, dass Natur und Landschaft weniger von grossen Anlagen beansprucht werden müssen.

… die Natur und die Landschaft geschützt

Die Stromproduktion soll Umwelt und Landschaft nicht übermässig beanspruchen. Das Stromgesetz schafft klare Leitplanken, wo neue Produktionsanlagen realisiert werden dürfen und wo nicht: Die Kantone müssen in ihren Richtplänen Gebiete festlegen, die für die Nutzung der Wasserkraft sowie der Wind- und Solarenergie geeignet sind. Dabei müssen sie die Interessen des Landschaft- und Biotopschutzes sowie der Walderhaltung berücksichtigen. Wichtige Biotope sowie Wasser- und Zugvogelreservate sind grundsätzlich für den Bau von Produktionsanlagen ausgeschlossen. Somit sorgt die Vorlage dafür, dass der Bau von Produktionsanlagen, die für die Versorgungssicherheit der Schweiz besonders wichtig sind, auf geeignete Gebiete konzentriert wird. Natur und Landschaft werden damit weitgehend geschont.

Die Vorlage wirkt preisstabilisierend …

Die Förderung von neuen Produktionsanlagen wird bis 2035 verlängert und wie bisher mit dem Netzzuschlag von den Stromverbraucherinnen und -verbrauchern finanziert (2,3 Rappen pro Kilowattstunde). Der Netzzuschlag wird aber nicht erhöht. Das Stromgesetz bringt also keine neuen Belastungen.

 

Die Vorlage regelt auch die Strompreisbildung in der Grundversorgung neu und macht Energieversorgungsunternehmen Vorgaben für eine risikoarme Strombeschaffung am Markt. Das Risiko von Strompreisanstiegen, wie sie in den letzten Jahren vorgekommen sind, wird dadurch reduziert.

… und wahrt die Mitspracherechte

Die Mitspracherechte der Bevölkerung sowie die Beschwerdemöglichkeiten von Privatpersonen und Verbänden bleiben grundsätzlich bestehen: Volksabstimmungen auf kantonaler oder kommunaler Ebene über Solar- und Windanlagen sind weiterhin möglich. Diese Anlagen müssen sämtliche Planungs- und Bewilligungsverfahren, in denen die üblichen Rechtsmittel unverändert zur Verfügung stehen, durchlaufen. Bei den 16 Wasserkraftprojekten, die in der Vorlage explizit erwähnt sind, werden zwar die Verfahren gestrafft. Über die Wassernutzungskonzessionen entscheiden aber beispielweise wie bisher Kantone oder Gemeinden.

 

Zu den erleichterten Planungsbedingungen für die 16 Wasserkraftprojekte und die Solar- und Windkraftanlagen von nationalem Interesse gehört, dass der Bedarf und die Standortgebundenheit als ausgewiesen gelten. Zudem geht das Interesse an diesen Anlagen anderen nationalen Interessen grundsätzlich (aber nicht absolut) vor. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass diese Anlagen bewilligt werden können.

Das Stromgesetz ist ein Kompromisswerk

Das Stromgesetz trägt vielen Interessen Rechnung und wird deshalb breit unterstützt von Bundesrat und Bundesparlament, von den Städten, von der Wirtschaft sowie von zahlreichen Umweltverbänden.

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