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«focus» 01/23: Hindernisfreier ÖV


«focus» 01/23: Hindernisfreier ÖV

Liebe Leserin, lieber Leser 
 

Seit 2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG in Kraft, welches es Menschen mit Behinderungen erleichtern soll, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Vom öffentlichen Verkehr verlangt das Gesetz bis Ende 2023 ein barrierefreies Angebot. Das heisst, Betroffene sollen den ÖV selbstständig nutzen können. Gefragt sind somit auch die Städte. Wie sieht es ein Jahr vor Ablauf dieser Frist aus? Was wurde getan, um das Gesetz umzusetzen? Und wo gibt es noch Nachholbedarf? 

In der aktuellen Ausgabe des «focus» fragen wir in den Städten Bern und Genf sowie beim Zürcher Verkehrsbund nach. Klar wird: Die Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs wird in einem Jahr nicht alle Anforderungen erfüllen. Die Städte und Gemeinden sind bei der Umsetzung gefordert. Es gilt weiterhin, Haltestellen barrierefrei zu planen und umzugestalten.  


Von einem barrierefreien Zugang zum öffentlichen Verkehr profitieren alle, schreibt Francesca Cauvin im Standpunkt. Im Laufe des Lebens kann jeder Mensch mit einer dauerhaften oder vorübergehenden Mobilitätseinschränkung konfrontiert werden. In diesen Lebenssituationen ist die Gestaltung der Umgebung entscheidend, um eine gute Lebensqualität für alle zu erhalten.  

Wir wünschen Ihnen gute Lektüre!

«focus» 01/23: Hindernisfreier ÖV

Weitere Informationen

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist seit 2004 in Kraft. Es hat zum Ziel, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verringern, damit sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Es sieht Massnahmen bei Bauten und Anlagen, bei Dienstleistungen, der Schule, der Aus- und Weiterbildung sowie beim ÖV vor.  

Im ÖV sind die Vorgaben verbindlicher als in anderen Bereichen: Bis Ende 2023 müssen Menschen mit Behinderungen den ÖV selbstständig nutzen können. Das heisst insbesondere, dass Rollstuhlfahrerinnen ohne Hilfe ein- und aussteigen können, der Zugang zum Fahrzeug also niveaugleich ist. Zudem müssen taktil-visuelle Markierungen für blinde Personen oder visuelle Informationen für gehörlose Passagiere sichergestellt sein.

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