Der Vorstand des Städteverbandes musste beschliessen, den Städtetag abzusagen. Es wäre unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich, diesen Anlass in einer angenehmen Atmosphäre durchzuführen.
Die Generalversammlung wird gemäss Covid-19-Verordnung 2 des Bundesrates auf schriftlichem Wege durchgeführt.