Der Städteverband: die Stimme der urbanen Schweiz
Der Schweizerische Städteverband (SSV) setzt sich in der Politik für die Interessen des urbanen Raumes ein. Er informiert die Öffentlichkeit über die urbane Schweiz und bietet seinen Mitgliedern eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung unter den Mitgliedern. Dienstleistungen zugunsten seiner Mitglieder bilden eine weitere Facette der Aktivitäten. Der Städteverband wurde 1897 gegründet und zählt heute 132 Mitglieder.
Basis der politischen Arbeit des Städteverbandes ist Artikel 50 der Bundesverfassung, der den Bund zur besonderen Rücksicht auf die Interessen der Städte und Agglomerationen verpflichtet. Der Städteverband nimmt deshalb als ständiger Partner an den Vernehmlassungsverfahren des Bundes teil, arbeitet in Expertenkommissionen des Bundes mit und unterhält regelmässige Kontakte zur Bundesverwaltung und zum Parlament und dessen Kommissionen.
Generalversammlung des Städteverbandes und zugleich der Höhepunkt im Städte-Jahr ist der Städtetag, der jeweils Ende August stattfindet. Dem Verband sind sieben Sektionen angeschlossen. Zur fachlichen Bearbeitung von Fachthemen unterhält der Städteverband zudem Kommissionen und Arbeitsgruppen.
Neben den verbandseigenen Gremien wirkt der Städteverband in zahlreichen weiteren Organisationen und Institutionen mit, beispielsweise in der Tripartiten Konferenz (TK). Getragen vom Bundesrat, der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Städteverband institutionalisiert die TK den Dialog zwischen den Staatsebenen und erarbeitet in wichtigen politischen Dossiers gemeinsame Positionen.
Ein Blick zurück...
Die Gründung der Schweizerischen Städteverbandes geht auf eine Idee zurück, die an der Landesausstellung 1896 in Genf entstand. Am 22. August lud der Genfer Stadtpräsident die anderen Stadtregierungen zu einer ersten gemeinsamen Sitzung im Salon des Palais Eynard ein. In die Tat umgesetzt wurde das Vorhaben dann 1897, als der erste Städtetag in Zürich organisiert wurde.
In einer ersten Phase stand der Erfahrungsaustausch im Vordergrund und erst später verlagerte sich das Gewicht auf die Interessenwahrung gegenüber den Bundesbehörden. Schon damals war das Lobbying eine zeitaufwändige Angelegenheit, mussten doch die Städtevertreter zu Beginn des 20. Jahrhunderts offenbar «zwischen Schiebern und Geschäftsreisenden vor der Türe einzelner Herren Abteilungschefs des Bundes antichambrieren».
In den Zwischenkriegsjahren verfolgte der Städteverband auch konsumentenschützerische Anliegen. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts kümmerte sich der Städteverband stärker um die Bundespolitik. Bereits 1940 hielt er in einer Resolution fest: «Unser Standpunkt ist der, dass wenn der Bund seinen Grundsatz aufgibt und über die Kantone hinweg den Gemeinden Pflichten auferlegt, er sie auch dann nicht vergessen soll, wenn ausserordentliche Einnahmen zu verteilen sind. Er soll viel mehr die Kantone verpflichten, einen angemessenen Beitrag an ihre Gemeinden weiterzuleiten.» (Dr. Naegeli, Protokoll der Vorstandssitzung vom 1. November 1940)
Im Zuge des tiefgreifenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels der letzten Jahrzehnte sind sowohl die Herausforderungen an die Städte wie auch deren Bedeutung gewachsen. Heute ist festzustellen, dass die politischen Strukturen immer weniger mit den funktionalen Lebensräumen übereinstimmen. Zunehmend lassen sich Aufgaben nur über institutionelle Grenzen hinweg lösen. Für den Städteverband sind damit zentrale Anliegen verknüpft: Die Föderalismusdiskussion und die Agglomerationspolitik mit den verschiedenen Formen der Zusammenarbeit zur Problemlösung in funktionalen Räumen rückt ins Blickfeld, immer verbunden mit Fragen des Lastenausgleichs.