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Covid-19-Härtefallverordnung: Substanzielle Erhöhung des Gesamtbetrages dringend notwendig

13. November 2020 – Der Städteverband begrüsst es, dass sich der Bund finanziell an kantonalen Unterstützungsmassnahmen für Härtefälle beteiligen will. Den Betrag von 200 Millionen erachten unsere Mitglieder aber als ganz klar zu gering.

Der plafonierte Gesamtbetrag basiert auf einer Hochrechnung von Bedarfsmeldungen einzelner Kantone, welche vor der zweiten Welle erfolgt ist. Es ist aufgrund der aktuellen Entwicklung der Covid-19-Epidemie eine deutlich stärkere Zunahme von Härtefällen zu erwarten. Wir begrüssen es daher, dass der Betrag aufgrund der aktuellen Lage nochmals überprüft wird und erachten eine substanzielle Erhöhung des Betrages als dringend notwendig. Aus Sicht des Städteverbandes sind, aufgrund der aktuellen Entwicklung der Covid-19-Epidemie und ihre voraussichtlich gravierenden Folgen für die Schweizer Wirtschaft, zusätzliche Unterstützungsmassnahmen zu ergreifen, damit Konkurse verhindert werden können und die Unternehmen in dieser schwierigen Zeit unterstützt werden. So ist zwingend das Instrument der Covid-19-Kredite wiedereinzusetzen, dass während der ersten Welle seine Wirksamkeit bewiesen hat, und Kurzarbeit muss bis Mitte des nächsten Jahres erleichtert beantragt werden können.

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