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Auch städtische Verkehrsbetriebe sollen Corona-Entschädigungen erhalten
17. August 2020 – Auch der Ortsverkehr und die städtischen Verkehrsbetriebe sollen für ihre Einbussen aufgrund der Corona-Krise entschädigt werden. Aus der Sicht der Städte ist klar: Die öffentliche Hand soll die gesamten Ertragsausfälle entschädigen, und der Bund soll für die Kurzarbeit aufkommen, die er den Verkehrsbetrieben empfohlen hat. Dabei braucht es eine einheitliche Lösung für alle Transportunternehmen, wie die nachfolgenden Forderungen des Städteverbandes zeigen.
- Der Bund ist in der Pflicht: Auch der Ortsverkehr und mit ihm die städtischen Verkehrsbetriebe müssen von der öffentlichen Hand entschädigt werden. Nur so lassen sich nachhaltige Schäden für den öffentlichen Verkehr verhindern. Hier steht ausdrücklich auch der Bund selber in der Pflicht, unter anderem, weil er die Gefahrenbeurteilung, die Schutzkonzepte und die Aufrechterhaltung des Angebots ohne Rücksprache mit den Städten und Gemeinden verfügt hat.
- Einheitliche Lösung für alle Verkehrsbetriebe: Das Bundesamt für Verkehr BAV hatte den Verkehrsbetrieben empfohlen, Kurzarbeit anzumelden. Wird diese nicht von der Arbeitslosenversicherung entschädigt, ist sie in die Berechnung der allgemeinen Entschädigung einzubeziehen. Dabei ist eine einheitliche Lösung für alle Transportunternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform zu finden.
- Beteiligung aller staatlichen Ebenen: Es sind alle drei Staatsebenen an der Entschädigung der Transportunternehmen zu beteiligen. Diese Entschädigung soll sich nach der Höhe der effektiven Ausfälle richten und nicht mit einer Pauschale abgegolten werden. Ein Drittel plus die Kurzarbeitsentschädigung ist durch den Bund zu tragen. Die restlichen zwei Drittel sind durch Kantone und Gemeinden zu übernehmen.
- Bisherige Finanzierungsschlüssel berücksichtigen: Beim Anteil der Kantone und Gemeinden ist unbedingt eine Regelung zu treffen, die sicherstellt, dass dieser so aufgeteilt wird, wie dies die vorgegebenen Kostenteiler für Abgeltungen des Regional- und Ortsverkehrs in den jeweiligen Kantonen vorsehen. Nur auf diese Weise lässt sich eine faire und für alle Seiten tragbare «Opfersymmetrie» erreichen. Die kommunale Ebene darf keinesfalls in stärkerem Mass belastet werden.
