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Städte unterstützen Steuervorlage

12. Dezember 2018 – Der Schweizerische Städteverband spricht sich für die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) aus. Die Vorlage entspricht seinen Forderungen zwar nicht vollumfänglich. Nach einer Gesamtabwägung sowie insbesondere aufgrund der Bedeutung und der hohen Dringlichkeit der Vorlage überwiegen für den Vorstand des Städteverbands die Argumente zugunsten der STAF klar. Zuvor hatte bereits die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) beschlossen, die STAF zu unterstützen.

Aus Sicht des Städteverbands und der KSFD ist die Steuerreform und AHV-Finanzierung ein Kompromiss, der auch von städtischer Seite Zugeständnisse erfordert. Denn die Vorlage muss verschiedenen Ansprüchen Rechnung tragen, um mehrheitsfähig zu sein. Ausschlaggebend ist, dass die Reform für den Wirtschaftsstandort Schweiz von zentraler Bedeutung ist und ein nochmaliges Scheitern an der Urne zu einer längeren Phase der Rechtsunsicherheit führen würde.

 

Verbesserte Vorlage gegenüber der USR III

Im Vergleich zur USR III haben Städte und Gemeinden zudem einiges erreicht. Besonders erfreulich ist für den Städteverband und die KSFD, dass Bund und Kantone Lehren aus dem Scheitern der USR III gezogen haben. So stand von Beginn an fest, dass eine Neuauflage der Unternehmenssteuerreform nur unter Mitwirkung der kommunalen Ebene Erfolg haben kann. Ebenso war die Aufnahme einer Gemeindeklausel von Anfang an unbestritten. Dass diese vom Parlament zuletzt noch deutlich verschärft wurde, trägt zusätzlich zur Akzeptanz seitens der Städte bei. Insgesamt ist die STAF transparenter, die Folgen sind berechenbarer und die Ersatzinstrumente enger definiert, als dies bei der USR III der Fall war. Gegenüber der Vorlage, die im Februar 2017 abgelehnt wurde, dürften die Steuerausfälle rund 500 Millionen Franken geringer ausfallen.

 

Keine Alternativen in Sicht

Angesichts des hohen Zeitdrucks steht schliesslich bereits jetzt fest, dass jede Alternative zur vorliegenden Reform schlechter wäre. Als Folge der zwingenden Abschaffung der Steuerregimes würden die Kantone die Unternehmenssteuern wohl noch stärker senken als vorgesehen – zunächst einmal ohne Kompensation durch den Bund. Eine neue Reform könnte, wenn überhaupt, höchstens etappenweise folgen. Ungewissheit, hohe Steuerausfälle und der Verlust von Steuersubstrat wären die Konsequenz.

 

Kantonale Umsetzung mit Abgeltung der Städte und Gemeinden

Die STAF schafft die dringend notwendige Rechts- und Planungssicherheit. Entscheidend für die Auswirkungen der Reform auf Städte und Gemeinden sind aber die kantonalen Umsetzungsvorlagen. Der SSV und die KSFD erwarten von den Kantonen, dass diese die Umsetzung der Reform in Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden so gestalten, dass sie verkraftbar ist und dass die Lasten fair verteilt werden. Voraussetzung dafür ist nicht zuletzt ein Ja zur nationalen Vorlage.

Kontakt
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Silvia Steidle, Finanzdirektorin der Stadt Biel, Präsidentin Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren
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