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Sessionsvorschau: Kulturgütertransfer und Mieterschutz

26. Februar 2025 – Mit der Kulturbotschaft und der Einschränkung der Anfangsmietzins-Anfechtung behan-deln Stände- und Nationalrat zwei Dossiers, die für die Schweizer Städte von grosser Be-deutung sind. Der Städteverband begrüsst die Stossrichtung der neuen Kulturbotschaft und spricht sich gegen eine Verschlechterung des Mieterschutzes aus.

Die Kulturbotschaft 2025–2028 bietet mit dem Kulturgütertransfergesetz die Chance, den verantwortungsvollen Umgang mit belastetem Kulturgut voranzutreiben. Die Forderung nach mehr Transparenz im Umgang mit potenziell belastetem Kulturgut ist Teil eines Bewusstseinswandelns, der überfällig ist. Die Städte unterstützen die vom Bundesrat vorgeschlagene Kulturbotschaft 2025-2028. Eine zielgerichtete Bereinigung der noch ausstehenden Differenz zum Kulturgütertransfergesetz (KGTG) ist bedeutend. Den nun erarbeiteten Kompromiss zur Aufrufung der unabhängigen Kommission für historisch belastetes Kulturgut erachtet der Städteverband als gangbar und unterstützenswert.

 

Eine parlamentarische Initiative (Egloff) hat zum Ziel, die Anfechtung des Anfangsmietzinses für die Mietenden zu erschweren. Der Städteverband spricht sich für eine Abschreibung dieser Initiative aus. Der Städteverband hält die heute geltenden Kriterien zur Anfechtung für geeignet, um ein Gleichgewicht zwischen Vermietenden und Mietenden zu halten. Die gegenwärtige schwierige Lage auf dem Mietwohnungsmarkt spricht gegen einen Abbau des Mieterschutzes.

 

Aufgrund der Wohnungsknappheit unterstützen die Städte auch die Motion Sommaruga, welche Massenkündigungen von Mietverträgen aufgrund von Renovations- und Sanierungsprojekten auf ihre wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit prüfen will. Diese sollen nur noch möglich sein, wenn sie tatsächlich begründbar sind.

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