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Auch die städtischen Verkehrsbetriebe sind zu unterstützen

29. November 2021 – Homeoffice, Schliessungen von Restaurants oder Verbote von Grossveranstaltungen während der Corona-Pandemie haben dem städtischen ÖV auch in diesem Jahr massiv zugesetzt. Der Städteverband setzt sich deshalb mit Nachdruck für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Ausfällen beim Ortsverkehr ein.

Der Bundesrat schlägt in seinem zweiten Massnahmenpaket zur Unterstützung des ÖV in der Covid-19-Krise vor, dass sich der Bund auch in diesem Jahr zu einem Drittel an den «krisenbedingten finanziellen Verlusten» im Ortsverkehr beteiligt – wie er das schon 2020 getan hat. Er schätzt den Einnahmeausfall im Ortsverkehr auf rund 150 Millionen Franken; sein Beitrag beliefe sich demnach auf 50 Millionen Franken. Den Rest haben Kantone und Gemeinden zu tragen.

 

Der Städteverband setzt sich vehement für finanzielle Unterstützung des Bundes ein, was er auch in seiner Vernehmlassungsantwort zum 2. Massnahmenpaket klar zum Ausdruck brachte. Dort war unverständlicherweise keine Beteiligung des Bundes an den Entschädigungen für den Ortsverkehr vorgesehen. Die Städte fordern von National- und Ständerat, dem Bundesrat zu folgen. 

 

Mobilität gehört auch in der Krise zur Grundversorgung
Die finanziellen Einbussen für die ÖV-Betriebe sind aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gross. Wegen Home Office waren enorm viel weniger Pendlerinnen und Pendler in der Stadt, wegen geschlossenen Restaurants, kulturellen Einrichtungen oder Stadien war auch der Freizeitverkehr bedeutend kleiner. Gleichzeitig gehört die Mobilität aber zur Grundversorgung: Personen, die in systemrelevanten Bereichen arbeiten, wie z.B. Angestellte von Spitälern, Lebensmittelläden oder Logistikunternehmen, brauchen den ÖV, um zur Arbeit zu gelangen. Diese Grundversorgung muss auch während einer Pandemie sichergestellt sein.

 

Dass sich Bund, Kantone und Gemeinden paritätisch an den Verlusten beteiligen, ist für den Städteverband gerechtfertigt. Zwar gehört der Ortsverkehr nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Er aber war es, der die Massnahmen gegen die Pandemie angeordnet hat. Zudem muss ein nachhaltiger Schaden im ÖV-System vermieden werden. Die Verkehrsbetriebe lösten ihre Reserven bereits 2020 teilweise oder vollständig auf. Die finanzielle Unterstützung des Bundes ist somit klar angezeigt.

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