FR

Anwendung des Schutzstatus S für die Geflüchteten aus der Ukraine

11. März 2022 – Der Bundesrat gewährt geflüchteten Personen aus der Ukraine rasch und unbürokratisch Schutz: Er beschloss, den Schutzstatus S anzuwenden. Damit der Schutzstatus S den Regelungen der EU möglichst nahe kommt, wurden einige Änderungen auf Verordnungsebene vorgenommen. Dazu wurde auch der Städteverband konsultiert. Die Städte sind dezidiert für den Schutzstatus S, der Geflüchteten rasch Schutz gewährt. Sie haben darüber hinaus konkrete Anliegen betreffend Unterbringung und Integration, damit sie die Menschen aus der Ukraine bestmöglich unterstützen können.

Ausgestaltung des Schutzstatus S

Mit dem Schutzstatus S wird Schutz einzig aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe gewährt. Die Zugehörigkeit zur definierten Gruppe wird dabei in einem vereinfachten Verfahren festgestellt, bei dem gewisse Verfahrensschritte des ordentlichen Asylverfahrens zur Anwendung kommen (z.B. Gesuchsregistrierung, Sicherheitscheck, Kurzbefragung, Prüfung der Zugehörigkeit zur Gruppe der Schutzbedürftigen). Im aktuellen Fall wird der Schutzstatus S Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft und Personen anderer Nationalität oder Staatenlosen, die in der Ukraine über einen nationalen oder internationalen Schutzstatus oder eine (Kurz-) Aufenthaltsbewilligung verfügen und nicht in Sicherheit und dauerhaft in ihre Herkunftsländer zurückkehren können, gewährt. Die Betroffenen erhalten einen Ausweis S und die Unterbringung erfolgt direkt in den Kantonen.

 

Die Kantone erhalten vom Bund für Schutzbedürftige während der Dauer der vorübergehenden Schutzgewährung bis zu deren Erlöschen oder Aufhebung (längstens aber 5 Jahre) die Globalpauschale 1. Hat der Bundesrat den vorübergehenden Schutz nach fünf Jahren noch nicht aufgehoben, so erhalten Schutzbedürftige eine Aufenthaltsbewilligung. Beim Schutzstatus S handelt es sich um einen rückkehrorientierten Status und er ist daher in seiner aktuellen Ausgestaltung nicht mit Integrationsleistungen verknüpft.

 

Geflüchtete sollen rasch geschützt werden

Die Anteilnahme am Leid der Menschen in der Ukraine ist auch in den Städten sehr gross. Viele Städte bereiten sich vor, für geflüchtete Menschen aus der Ukraine unkompliziert und rasch Unterbringungskapazitäten und Unterstützungsleistungen bereit zu stellen. Der Städteverband teilt das Anliegen, Geflüchteten aus der Ukraine rasch und unbürokratisch Schutz zu gewähren und erachtet deshalb den Schutzstatus S im Moment als zielführend. Da es aber sehr unklar ist, wie sich die Situation in der Ukraine entwickeln wird, erachtet es der Städteverband als fahrlässig, wenn das Handeln der Schweiz auf der Grundannahme basiert, dass die betroffenen Menschen bereits in den kommenden Monaten in ihr Land zurückkehren können. Vielmehr sollte der Grundstein gelegt werden, damit diese Menschen, falls es nötig werden sollte, in der Schweiz ein von staatlicher Hilfe unabhängiges Leben führen können.

 

Entsprechend hat der Städteverband den vom Bundesrat vernehmlassten, Anpassungen auf Verordnungsebene zugestimmt. So ist der Städteverband der Ansicht, dass der Personenkreis für die Anwendung des Schutzstatus S möglichst breit gefasst werden soll, damit alle Menschen Schutz erhalten, die diesen benötigen. Zudem begrüsst er, dass Geflüchtete aus der Ukraine, wenn sie möchten und können, ohne Wartefrist eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Allerdings ist davon auszugehen, dass viele Geflüchtete aufgrund der Fluchterfahrung, fehlender Sprachkenntnisse und Kinderbetreuungsaufgaben nicht unmittelbar dazu in der Lage sein werden. Auch die Gewährung der Reisefreiheit im Schengenraum ist im Sinne des Städteverbands.

 

Gute Unterbringung und Unterstützung bei der Erstintegration ist zentral

Für den Städteverband ebenso wichtig wie die in der Konsultation vorgeschlagenen Anpassungen sind Fragen zu Unterbringung und Unterstützung bei der Erstintegration im Rahmen des Schutzstatus S. 

 

Für die Unterbringung werden voraussichtlich alle staatlichen Ebenen durch die vielen Geflüchteten gefordert sein und es ist zentral, dass geregelte Abläufe gefunden werden können. Die Solidarität in der Bevölkerung ist sehr gross, und falls die Kapazitäten der öffentlichen Hand nicht ausreichen, werden die Städte sehr froh sein, wenn sie auf private Unterbringungsmöglichkeiten zurückgreifen können. Das ist aber auch mit einigen Herausforderungen verbunden. Der Städteverband hat deshalb in seiner Stellungnahme auch beantragt, dass für Personen mit Anrecht auf Schutzstatus S die Bundesasylzenten (BAZ) erste Anlaufstelle sind und begrüsst es sehr, dass dies nun so umgesetzt wird. Zudem erachtet es der Städteverband als zentral, dass der Bund zusammen mit der kantonalen und kommunalen Ebene nach Lösungen zur Bereitstellung von staatlichen Unterbringungskapazitäten und geregelten Abläufen sucht. Dies gilt auch für die Unterbringung in Privathaushalten.

 

Damit sich Geflüchtete aus der Ukraine im Schweizer Alltag zurechtfinden können und, falls sie länger hier sind, nach Möglichkeit eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können, brauchen sie Unterstützung. Der Städteverband begrüsst es deshalb, dass das Staatssekretariat für Migration mit den Kantonen Massnahmen zur Förderung des Spracherwerbs prüft. Allerdings brauchen die Geflüchteten nicht nur Sprachkurse, um sich zurechtzufinden. Sie müssen Erstinformationen zum Alltag, den Institutionen und Gegebenheiten in der Schweiz erhalten und sollten neben Sprachkursen auch an Beschäftigungsprogrammen teilnehmen und so eine minimale Tagesstruktur beibehalten können. Da es sich bei vielen Geflüchteten um Frauen mit Kindern handelt, braucht es überdies Unterstützung, damit Mütter ihre Kinder bei der schulischen Integration begleiten können. Zeichnet sich ab, dass die Geflüchteten mehr als nur einige Monate in der Schweiz bleiben, braucht es zusätzliche Massnahmen für Ausbildungs- und Erwerbsintegration. 

 

Bei anderen Personen, die auf dem Asylweg in die Schweiz kommen und Schutz erhalten (ausserhalb der Zielgruppe des Schutzstatus S), beteiligt sich der Bund mit der Integrationspauschale an diesen Ausgaben. Es wäre dringend notwendig und entspräche der geltenden Kompetenzordnung im Asylwesen, dass sich der Bund auch für Personen mit Schutzstatus S an diesen Ausgaben beteiligt. Der Städteverband fordert deshalb, dass der Bund für Personen mit Schutzstatus S die Integrationspauschale gewährt, damit auch in diesem Bereich die gute Abstimmung von Bund, Kantonen und kommunaler Ebene funktioniert und die Kantone, Städte und Gemeinden, die sowieso schon stark gefordert sind mit Unterbringung und Unterstützung, nicht überfordert werden.

  ·  
+41 78 739 78 16
  ·  
info@aegerter-holz.ch