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Merkblatt Einsicht der Sozialhilfe in Daten der RAV
Per 1. April 2011 ist die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) in Kraft getreten. Neben Änderungen bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung sieht diese insbesondere vor, dass Sozialämter Zugriff auf Daten der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) erhalten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat die Kommunalverbände kürzlich über diese neue Dienstleistung informiert.

Städte und Gemeinden erhalten neu die Möglichkeit, via eine kantonale Koordinationsstelle Angaben über ausgesteuerte Personen zu bekommen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Diese Dienstleistung erleichtert den Sozialämtern Abklärungen über bereits ergriffene Massnahmen, erfolgte Beratungen sowie mögliche Reintegrationsschritte. Wir haben dazu ein Merkblatt erarbeitet.
Merkblatt: Einsicht der Sozialhilfe in Daten der RAV
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