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Bund soll sich dauerhaft an Kita-Kosten beteiligen

29. April – Der Bund soll sich dauerhaft an den Kosten von Kindertagesstätten beteiligen: Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) will, dass die 2023 auslaufende Anstossfinanzierung in eine dauerhafte Lösung überführt wird. Der Städteverband unterstützt dieses Vorhaben dezidiert: Die Städte bieten heute umfassende Leistungen bei der familienexternen Betreuung. Es braucht aber auch eine finanzielle Beteiligung des Bundes.

Eine Subkommission der WBK-N hat einen Umsetzungsvorschlag zur parlamentarischen Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeigemässe Lösung» erarbeitet. Die WBK-N hat die Vorlage heute verabschiedet und in die Vernehmlassung geschickt. Sie verlangt, dass sich der Bund dauerhaft an den Kosten der familienexternen Kinderbetreuung (z.B. Kitas) beteiligt. Die heute gültige Anstossfinanzierung läuft 2023 aus; nun soll eine dauerhafte und zeitgemässe Lösung gefunden werden.

 

Dem Städteverband ist eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes ein wichtiges Anliegen. Es sind die Städte, die heute einen Grossteil der Kitasubventionen tragen. Damit leisten sie einen grossen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und für die Wirtschaft.

 

Mehr Planungssicherheit – alle Akteure einbeziehen
Der Städteverband fordert, dass das aktuelle (und 2023 auslaufende) System der Bundesbeteiligung verbessert wird. Heute leistet der Bund zeitlich begrenzte Beiträge für die Schaffung von neuen Kita-Plätzen, die Senkung der Elternbeiträge und für Projekte zur besseren Abstimmung des Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern.

Dies ist längerfristig nicht zielführend: Die Anreizwirkung verpufft, da die Städte nach Ablauf der Bundeshilfen die Kosten selber tragen müssen. Die Städte fordern deshalb einen konstanten Beitrag des Bundes von 20 Prozent an den Vollkosten pro Kind und Kitatag. Dadurch könnten die Kosten für die Eltern nachhaltig gesenkt werden, und die finanzielle Planungssicherheit der Städte würde erhöht.

 

Bei der konkreten Ausgestaltung der neuen Bundesbeteiligung stehen für den Städteverband folgende Anliegen im Vordergrund: Kantone und Gemeinden, die bereits heute viel investieren, dürfen nicht bestraft werden. Aber auch Gemeinden, die bis jetzt nicht sehr aktiv waren, sollen nicht benachteiligt werden. Zudem soll der Bund alle Eltern, die familienergänzende Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, finanziell unterstützen. Denn auch für Familien des Mittelstandes sind die Kosten teilweise immens: Kosten von mehreren tausend Franken monatlich sind keine Seltenheit. Es gilt, auch ihnen tiefere Elternbeiträge zu ermöglichen – und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Für den zusätzlichen sozialen Ausgleich und die gezielte Entlastung einkommensschwacher Familien mittels einkommensabhängiger Tarife, sollen die Kantone, Städte und Gemeinden zuständig bleiben.

 

Wichtiges Element der Politik der frühen Kindheit

Die Finanzierung der familienexternen Betreuung und damit der Kitas sind ein grosses Anliegen der Städte. Sie ist ein wichtiges, aber nicht das einzige Element einer umfassenden Politik der frühen Kindheit. Die Städte sind Vorreiterinnen in diesem Bereich und erbringen umfassende Leistungen. Der Städteverband hat dazu ein ausführliches Positionspapier veröffentlicht. 

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